Sitzung: 16.12.2014 Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Behrendt informiert über das Antragsverfahren:
Das Programm der UNESCO zum Schutz des Dokumentenerbes „Memory oft the World“ verfolgt zwei Ziele, zum einen die Sicherung und den Schutz der Dokumente. Zum anderen sollen die ausgezeichneten Dokumentenerben weltweit über eine Internetplattform zugänglich gemacht werden. Die Anerkennung gilt als internationale Auszeichnung.
Es sind keine finanziellen Vergütungen oder Zuwendungen mit der Anerkennung verbunden. Alle weiteren Ausgaben zur Schaffung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die Aufbewahrung der Dokumente müssen durch die Kommune selbst finanziert werden.
Das Antragsverfahren gliedert sich in mehrere Stufen. Pro Land können alle zwei Jahre zwei Vorschläge eingereicht werden. Das nationale Nominierungskomitee tritt einmal im Jahr zusammen und berät über die Vorschläge aus Deutschland. Bei einem positiven Votum werden die Anträge bei der UNESCO eingereicht.
Bei einer Aufnahme in das Weltdokumenterbe ist ein jährlicher Kurzbericht über die Aktivitäten zu erstellen und der UNESCO bekanntzugeben.
Das Wort wird an Herrn Dr. Schleinert übergeben:
Einzelne Dokumente haben eine größere Chance auf eine Aufnahme in das Erbe, so dass zwei herausragende Dokumente, die Urkunden des „Stralsunder Friedens“ für das Programm ausgewählt wurden. Die beiden Originaldokumente aus der Hansezeit sind einmalig und nur im Stadtarchiv auffindbar. Die Urkunden stehen für den Höhepunkt der Hanse und der hansischen Machtentfaltung, geschlossen am 24. Mai 1370 zwischen den Vertretern der verbündeten Hansestädte und der dänischen Reichsräte.
Der Stralsunder Frieden ist bereits sehr gut erforscht, was die Antragsstellung wesentlich erleichtert. Es muss wird voraussichtlich kein zusätzlicher Forschungsaufwand benötigt.
Da es sich hier um ein weltgeschichtliches Phänomen handelt, rechnet sich Herr Dr. Schleinert gute Chancen auf eine Aufnahme in das Weltdokumentenerbe aus.
Begleitend werden Illustrationen aus dem Bestand des Stadtarchivs mittels Projektor gezeigt sowie die zwei auserwählten Urkunden.
Auf Nachfrage von Frau Bartel erklärt Frau Behrendt, dass die Antragsstellung personell und zeitlich mit den eigenen Mitteln beschritten werden kann. Für die weitere Präsentation werden einige Kosten anfallen.
Herr Dr. Schleinert ergänzt, dass es die Option gibt, die beiden Urkunden medial aufbereitet im Johanniskloster zu präsentieren. Das Jubiläum des Stralsunder Friedens im Jahr 2020 sowie das Jubiläum im Jahr 2028, indem die Hansetage der Neuzeit in der Hansestadt stattfinden, bieten einen gegebenen Anlass.
Der Vorsitzende gibt im Namen des Ausschusses die Empfehlung an die Bürgerschaft das Vorhaben zu fördern und möchte über den weiteren Sachstand informiert werden. Der Ausschuss wird einen Änderungsantrag in die nächste Bürgerschaftssitzung am 22. Januar 2015 einbringen.
Der geänderte Beschlussvorschlag lautet:
„Der Oberbürgermeister
wird beauftragt,
sich beim Ministerium
für Bildung, Wirtschaft und Kultur für die Prüfung einzusetzen, die Bestände
des Stralsunder Stadtarchivs aus der Hansezeit, darunter die Urkunde des
Stralsunder Friedens von 1370 – ggf. auch gemeinsam mit dem Dokumentenerbe anderer
Hansestädte – in das Weltdokumentenerbe der UNESCO aufnehmen zu lassen.“
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Der Ausschuss nimmt die Zuarbeit 0121/2014 „ zur Aufnahme in das Weltdokumentenerbe“ zur Kenntnis.