Sitzung: 04.12.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anfrage:
1.
Beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Langenbrücke kurz- oder
mittelfristig – wenigstens in der Saison – für PKW zu schließen, eingedenk
dessen, dass dort die Erholungsqualität von 4 umliegenden Freiluft-Cafes durch
den starken PKW-Verkehr sehr beeinträchtigt ist und der Verkehr zum Parkhaus
„Am Ozeaneum“ durch die Hafenstraße gewährleistet ist? Wenn nein, warum nicht?
2.
Beabsichtigt die Stadtverwaltung kurz- oder mittelfristig, die bisher
2-spurige Straße „Am Fischmarkt“ in eine Einbahnstraße zu ändern, damit dort
der vom Ozeaneum kommende
Touristen-Strom entspannter über die von PKW viel frequentierte Straße
herüber gelangen kann (an der Badenbrücke) und der am „Alten Zollhaus“ nur 1 m
breite Bürgersteig als unangenehmes Nadelöhr wegfällt? Wenn nein, warum nicht?
3.
Beabsichtigt die Stadtverwaltung kurz- oder mittelfristig, die
Wasserstraße zwar zweispurig zu lassen, aber z.B. zwischen Langenstraße und
Fährstraße in Richtung einer deutlichen Verkehrsberuhigung zu verändern (z.B.
mit Km/h 20 und künstlichen Verengungen und LKW-Verbot, zumindest nachts), um
die Anwohner vom Lärm zu entlasten und die Erlebnisqualität für Touristen zu
verbessern? Wenn nein, warum nicht?
Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Verwaltung nimmt die Anfrage als Vorschlag auf und prüft die
Möglichkeiten zur Umsetzung in der Saison 2015. Die Vorstellung der Ergebnisse
erfolgt hierzu im 1. Quartal 2015.
zu 2.
Die Maßnahme im Verkehrskonzept Altstadt „Verkehrsberuhigung
Wasserstraße“ beinhaltet für die Straße „Am Fischmarkt“ die
Einbahnstraßenregelung mit Ausnahme für die Linienführung der Stadtbusse. Diese
Maßnahme zielt auf die Verbesserung der Fahrbahnquerungen im Verlauf der
Fußwegeverbindungen zwischen der Hafeninsel und der Altstadt.
Eine Umsetzung ist abhängig vom Beschluss des in Überarbeitung stehenden
Managementplans Altstadt und der Realisierung der Baumaßnahme Heilgeiststraße
2015 – 2016. Für diese Baumaßnahme werden derzeit Verkehrsführungen geprüft.
Zu 3.
Beabsichtigt ist, die Wasserstraße im Abschnitt zwischen Heilgeiststraße
und Frankenwall zweispurig zu lassen. Nicht beabsichtigt ist, kurz- oder
mittelfristig eine Verkehrsberuhigung mittels Einengungen oder abschnittsweisen
Lkw-Verbot zu bewirken. Künstliche Einengungen sind im Denkmal „Altstadtinsel“
mit unter Denkmalschutz stehenden Straßenräumen ausgeschlossen. Unabhängig vom
Kontrollaufwand zur Durchsetzung würde ein abschnittsweiser Lkw-Verbot eine
entsprechend alternative Routenführung voraus setzen und lediglich
Auswirkungen, wie Lärm, in andere Altstadtstraßen verlagern.
Die Verwaltung verfolgt deswegen die Maßnahme „Verkehrsberuhigung
Wasserstraße“ des Verkehrskonzeptes Altstadt. Diese geht von einer
Einbahnstraßenregelung in der Wasserstraße im Abschnitt zwischen Fähr- und
Semlower Str. und im Abschnitt Baden- und Heilgeiststraße aus. Der Abschnitt
zwischen Semlower- und Badenstr. wäre Sackgasse.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt
2014-VI-06-0126
Frau Bartel interessiert, ob es möglich wäre, im Bereich der
Wasserstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h einzuführen.
Herr Bogusch verweist auch hier auf das Verkehrskonzept Altstadt, dazu
gehört auch die Einführung der Tempo-20-Zone.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. v. Bosse bestätigt Herr Bogusch, dass
beabsichtigt ist, den Durchgangsverkehr in der Wasserstraße zu unterbrechen.
Daher ist der Bereich zwischen Semlower und Badenstraße als Sackgasse
vorgesehen. Ebenfalls sind Einbahnstraßen vorgesehen.
Herrn Suhr interessiert ein Termin für die Vorstellung des
Managementplanes für die Altstadt und erfragt, wie der Radverkehr in diesen
Bereich eingebunden wird.
Herr Bogusch verweist auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt
und Stadtentwicklung. Hier wurde bereits das Thema Radverkehr in der Altstadt
vorgestellt. Es wurden einzelne Optionen für den Radverkehr aufgezeigt, die bei
einer Instandsetzung der Straßen in Frage kommen könnten. Zunächst zielt das
Thema in erster Linie auf die Verkehrsberuhigung ab, um mehr Sicherheit auch
für den Radverkehr zu erhalten. Eine neue Straßenraumgestaltung und
Straßenumbau ist für das Thema Radverkehr derzeit nicht vorgesehen.
Zur Terminisierung der Umsetzung des Managementplanes Altstadt kann Herr
Bogusch derzeit noch keine konkreten Angaben machen. Ziel ist es, ihn im
kommenden Jahr in die Bürgerschaft einzubringen.
Entsprechend der Nachfrage von Herrn Dr. v. Bosse berichtet Herr
Bogusch, dass vorgesehen ist, die bisherige Zone 30 in Zone 20 umzuwandeln.
Lediglich in den Bereichen des Fährwalls und der Seestraße könnte das Tempo 30
aufgrund der Asphaltdecke beibehalten werden.
Herr Butter spricht sich für eine Durchfahrmöglichkeit für PKW’s in der
Wasserstraße aus. Herr Bogusch kann einer Trennung zwischen LKW- und
PKW-Verkehr nicht zustimmen.
Frau Bartel spricht sich für das Verständnis der betroffenen Anwohner
aus, auch bezüglich der Einbahnstraßenregelung.