Sitzung: 04.12.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anfrage:
1.
Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, Liegeplätze im Hafen und den
angrenzenden Kanälen an historische Schiffe zu vergeben und wenn ja, ab wann
und in welchem Umfang kann dies geschehen und wenn nein, warum wird dies nicht
erwogen?
2.
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, die
das massive
Aufkommen von Kraftfahrzeugen auf der Hafeninsel, insbesondere in der
Nähe der
Gaststätten „Goldener Anker“ und „Klabautermann“, reduzieren?
3.
Wie ist der Planungsstand zum Grundstücksmanagement auf der Hafeninsel
im Hinblick
auf das unbebaute Grundstück nördlich vom Ozeaneum und bzgl. des dort
leer
stehenden Hauses am Kanal (Fährkanal Nr. 3)?
Herr Meinke beantwortet die 1. Frage wie folgt:
Zu 1.
Die Hansestadt Stralsund vergibt bereits regelmäßig Liegeplätze an
historische Schiffe. Man muss hier aber zwischen Dauer- bzw. Saisonliegern und
Tagesliegern differenzieren. Die Hansestadt Stralsund kann bei den Anläufen
historischer Schiffe wie Zeesbooten, Holzsegelschiffen etc. pro Jahr etwa 100
bis 150 Anläufe verzeichnen. Dabei handelt es sich um Schiffe von 5 – 65 m und
einer Aufenthaltsdauer von bis zu 14 Tagen.
Dauerliegeplätze auch für historische Schiffe werden im Langenkanal
angeboten. Einschränkungen durch die Brückenpassage bzw. den begrenzten
Tiefgang sind hier zu beachten. Alle weiteren Kanäle werden durch Gewerbetreibende
und Vereine genutzt und sind somit langfristig gebunden.
Herr Dr. v. Bosse fragt nach, warum speziell im Fährkanal keine
Dauerliegeplätze eingerichtet werden können.
Herr Meinke berichtet, dass für den Bereich des Fährkanals eine
öffentliche Ausschreibung im Oktober 2015 abgeschlossen wurde. Das
Auswahlverfahren der Pacht ab 1.1.2015 ist ebenfalls abgeschlossen. Damit ist
auch der Fährkanal durch Gewerbetreibende zunächst für 5 Jahre gebunden.
Herr Bogusch beantwortet die 2. und 3. Frage wie folgt:
zu 2.
Die genannten Bereiche liegen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs
auf der südlichen und nördlichen Hafeninsel. In dem verkehrsberuhigten Bereich
gilt Schrittgeschwindigkeit und das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen
erlaubt. Um Kfz-Verkehr zu vermeiden, wurden hier keine öffentlichen Parkplätze
ausgewiesen. Jedoch ist zu beobachten, dass ordnungswidriges Parken
stattfindet, daher werden regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt bereits
durchgeführt.
Eine weitere Reduzierung des Verkehrs könnte daher eher effektiv durch
Sperrungen der Zufahrt erzielt werden. Aufgrund der Vielzahl der
unterschiedlichen Nutzergruppen, für die weiterhin eine Zufahrt erforderlich
ist wie z.B. Anwohner, Lieferanten, Reisebusse, Hafenpolizei, Taxen,
Hotelgäste, Gehbehinderte usw. gestaltet sich die Sperrung als schwierig. Der
Versuch der Stadtverwaltung, die Zufahrt über die Straße Am Querkanal durch
einen ziehbaren Poller zu regeln, hatte sich nicht bewährt, so dass hier
aufwändigere und damit kostenintensivere Lösungen erforderlich wären.
Zur 3. Frage verweist Herr Bogusch auf die Beantwortung der Anfrage des
TOP 7.3
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt
Herr Dr. v. Bosse merkt an, dass man den Verkehr speziell vor dem
„Goldenen Anker“ begrenzen sollte. Weiter führt er aus, dass besonders das Haus
Fährkanal Nr. 3 an einen Investor vergeben werden sollte.
Herr Bogusch führt die Überlegungen an, ob man wirklich in Teilen
sanieren möchte oder das Areal als Ganzes sehen sollte. Die Stadt entschied
sich für die ganzheitliche Betrachtung. Zum Verkehr vor dem „Goldenen Anker“
erklärt Herr Bogusch, dass sich im genannnten Bereich einige Privatparkplätze
befinden. Öffentlicher Parkraum befindet sich hier nicht. Es sollten Kontrollen
intensiviert werden, um wildes Parken einzudämmen.