Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

 

1.           

Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, Liegeplätze im Hafen und den angrenzenden Kanälen an historische Schiffe zu vergeben und wenn ja, ab wann und in welchem Umfang kann dies geschehen und wenn nein, warum wird dies nicht erwogen?

 

2.           

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, die das massive

Aufkommen von Kraftfahrzeugen auf der Hafeninsel, insbesondere in der Nähe der

Gaststätten „Goldener Anker“ und „Klabautermann“, reduzieren?

 

3.           

Wie ist der Planungsstand zum Grundstücksmanagement auf der Hafeninsel im Hinblick

auf das unbebaute Grundstück nördlich vom Ozeaneum und bzgl. des dort leer

stehenden Hauses am Kanal (Fährkanal Nr. 3)?

 

Herr Meinke beantwortet die 1. Frage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Hansestadt Stralsund vergibt bereits regelmäßig Liegeplätze an historische Schiffe. Man muss hier aber zwischen Dauer- bzw. Saisonliegern und Tagesliegern differenzieren. Die Hansestadt Stralsund kann bei den Anläufen historischer Schiffe wie Zeesbooten, Holzsegelschiffen etc. pro Jahr etwa 100 bis 150 Anläufe verzeichnen. Dabei handelt es sich um Schiffe von 5 – 65 m und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 14 Tagen.      

 

Dauerliegeplätze auch für historische Schiffe werden im Langenkanal angeboten. Einschränkungen durch die Brückenpassage bzw. den begrenzten Tiefgang sind hier zu beachten. Alle weiteren Kanäle werden durch Gewerbetreibende und Vereine genutzt und sind somit langfristig gebunden.

 

Herr Dr. v. Bosse fragt nach, warum speziell im Fährkanal keine Dauerliegeplätze eingerichtet werden können.

Herr Meinke berichtet, dass für den Bereich des Fährkanals eine öffentliche Ausschreibung im Oktober 2015 abgeschlossen wurde. Das Auswahlverfahren der Pacht ab 1.1.2015 ist ebenfalls abgeschlossen. Damit ist auch der Fährkanal durch Gewerbetreibende zunächst für 5 Jahre gebunden.

 

 

Herr Bogusch beantwortet die 2. und 3. Frage wie folgt:

 

zu 2.

Die genannten Bereiche liegen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs auf der südlichen und nördlichen Hafeninsel. In dem verkehrsberuhigten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit und das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Um Kfz-Verkehr zu vermeiden, wurden hier keine öffentlichen Parkplätze ausgewiesen. Jedoch ist zu beobachten, dass ordnungswidriges Parken stattfindet, daher werden regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt bereits durchgeführt.

 

Eine weitere Reduzierung des Verkehrs könnte daher eher effektiv durch Sperrungen der Zufahrt erzielt werden. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Nutzergruppen, für die weiterhin eine Zufahrt erforderlich ist wie z.B. Anwohner, Lieferanten, Reisebusse, Hafenpolizei, Taxen, Hotelgäste, Gehbehinderte usw. gestaltet sich die Sperrung als schwierig. Der Versuch der Stadtverwaltung, die Zufahrt über die Straße Am Querkanal durch einen ziehbaren Poller zu regeln, hatte sich nicht bewährt, so dass hier aufwändigere und damit kostenintensivere Lösungen erforderlich wären.

 

Zur 3. Frage verweist Herr Bogusch auf die Beantwortung der Anfrage des TOP 7.3

 

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Herr Dr. v. Bosse merkt an, dass man den Verkehr speziell vor dem „Goldenen Anker“ begrenzen sollte. Weiter führt er aus, dass besonders das Haus Fährkanal Nr. 3 an einen Investor vergeben werden sollte.

 

Herr Bogusch führt die Überlegungen an, ob man wirklich in Teilen sanieren möchte oder das Areal als Ganzes sehen sollte. Die Stadt entschied sich für die ganzheitliche Betrachtung. Zum Verkehr vor dem „Goldenen Anker“ erklärt Herr Bogusch, dass sich im genannnten Bereich einige Privatparkplätze befinden. Öffentlicher Parkraum befindet sich hier nicht. Es sollten Kontrollen intensiviert werden, um wildes Parken einzudämmen.