Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

1.            Wie sieht der aktuelle Stand der Umverteilung von Aufgaben zwischen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr aus?

2.            Fährt die Berufsfeuerwehr derzeit auch Einsätze außerhalb des Stadtgebietes von Stralsund und ist mittelfristig eine Erweiterung des Einsatzgebietes der Berufsfeuerwehr in die Umlandgemeinden vorgesehen?

3.            Die durch die Kreisgebietsreform übergegangen Beamten des Rettungsdienstes hatten teilweise 2011 das Ziel, auf zukünftig freiwerdende Stellen in der Berufsfeuerwehr zurückzukommen. Wie wurde bisher dazu verfahren?

 

Herr Höhndorf beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Wie bereits am 03.04.2014 durch Herrn Göcke ausgeführt, besteht die derzeitige Aufgaben-stellung der Verwaltung darin, die Freiwillige Feuerwehr weiter zu stärken. Hier sind wir auf einem sehr guten Weg. Die Freiwillige Feuerwehr konnte nach dem Umzug in das Sicherheitstechnische Zentrum ihren Einsatzwert spürbar verbessern. Dazu gehören höhere Mitgliedszahlen, kürzere Eintreffzeiten und eine höhere Eintreffwahrscheinlichkeit. In den letzten Monaten wurde die Zusammenarbeit zwischen beiden Feuerwehren darüber hinaus erheblich ausgebaut und verbessert.

 

Im November dieses Jahres wurde eine neue Drehleiter in Dienst genommen. Die bisher durch die Berufsfeuerwehr genutzte Drehleiter wird derzeit generalüberholt und im Jahr 2015 an die Freiwillige Feuerwehr übergeben. Somit kommt es zu einer spürbaren Verbesserung der technischen Ausstattung sowohl der Berufs- als auch der Freiwilligen Feuerwehr.

 

zu 2.)

Herr Höhndorf zitiert das Brandschutzgesetz von M-V, § 2, Aufgaben der Gemeinden, Absatz 3:

 

„ Eine Gemeinde hat einer anderen Gemeinde auf deren Ersuchen … Nachbarschaftshilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet dadurch nicht erheblich gefährdet werden.“

 

Diese Amtshilfe ist geübte Praxis und wurde bereits im 19. Jahrhundert vom Gesetzgeber im Brandschutzgesetz gefordert. Die Berufsfeuerwehr hat derzeit ca. 50 Einsätze pro Jahr in den Umlandgemeinden.

 

Für die Gemeinde Kramerhof gilt dieses Prinzip nicht. Auf Grund der nicht mehr vorhandenen eigenen Feuerwehr hat die Gemeinde Kramerhof einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Hansestadt Stralsund abgeschlossen. Die Berufsfeuerwehr stellt daher in dieser Gemeinde den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfe genauso sicher wie in der Stadt.

 

Eine „Erweiterung des Einsatzgebietes“ ist nicht vorgesehen. Brandschutz ist kommunale Pflichtaufgabe, alle Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen sind einvernehmlich zu regeln.

 

zu 3.)

Freie Stellen werden zur Wiederbesetzung öffentlich ausgeschrieben. Die Auswahl der Bewerber erfolgt dann nach den Maßgaben des Grundgesetzes: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

So ist es Beamten, die zum Landkreis übergegangen sind, bereits gelungen, sich erfolgreich im Auswahlverfahren durchzusetzen und nun wieder in der Berufsfeuerwehr der Hansestadt ihren Dienst zu verrichten.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt