Sitzung: 04.12.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anfrage:
1. Welche städtebaulichen Aspekte sprechen gegen die Aufstellung der Beleuchtung vor dem Kutter „Milan“?
Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der Verzehr von Fischbrötchen in totaler Finsternis, zu Aschenbechern umfunktionierte kaputte Leuchten und in den Behörden engstirnige Paragraphenreiter, die jede Eigeninitiative im Keim ersticken wollen: Fantastischer Stoff für eine kleine, lustige Satire, wie kürzlich in der Sendung extra3 im NDR. Mit der Realität hat diese Darstellung allerdings nicht viel zu tun. Daher ergreift Herr Wohlgemuth gern diese Gelegenheit, durch Beantwortung der Anfrage die Dinge etwas gerade zu rücken:
1. Das Beleuchtungskonzept auf der Hafeninsel wurde bereits vor ca. 5 Jahren realisiert. Seitdem sind die Betreiber der Fischkutter offenbar mit den vorhandenen Lichtverhältnissen gut ausgekommen. Soweit hier bekannt, hat sich auch noch niemand dort „die Hacken gebrochen“, wie der Betreiber eines Fischkutters behauptet, oder überhaupt Verletzungen zu-gezogen, die auf mangelnde Beleuchtung zurückzuführen wären.
2. Es ist zwar richtig, dass immer wieder Leuchtpoller, v.a. auf der südlichen Hafeninsel, durch Zusammenstöße mit PKW außer Gefecht gesetzt werden. Diese Problematik hat je-doch nichts mit dem Fischkutter „Milan“ zu tun, in dessen Umfeld die Leuchten funktionstüchtig sind.
3. Seit Jahren ist unter manchen Betreibern von Fischkuttern die Tendenz festzustellen, mit gelinde gesagt zunehmender Kreativität die Grenzen des rechtlich Zulässigen von Sondernutzungen auszuloten und zusätzliche Aufmerksamkeit auf den jeweiligen Fischkutter zu ziehen. Die Hansestadt Stralsund sieht keine Veranlassung, einen Konkurrenzkampf von Gewerbetreibenden auf Kosten des öffentlichen Raums und zu noch größeren Lasten von Gastronomen in Häusern zu billigen. In der Vergangenheit mussten bereits Anträge für die Aufstellung von Kühlschränken, Kühlfahrzeugen, Heizstrahlern, Eisverkaufsständen, Leiter-wagen und Markisen vor den Fischkuttern abgelehnt werden. Auch bei der ungenehmigten Mastleuchte vor dem Kutter „Milan“ geht es in erster Linie um Aufmerksamkeit und nicht um Lichtverhältnisse. Ansonsten wäre eine gerichtete Anstrahlung der Sondernutzungsfläche vom Kutter aus die naheliegende Lösung gewesen.
Gegen die Aufstellung einer Mastleuchte vor dem Fischkutter „Milan“ sprechen konkret folgende Aspekte:
- Die vom Betreiber des Fischkutters „Milan“ aufgestellte Leuchte erzeugt bei Dunkel-heit von weitem sichtbare und vor allem störende Blendwirkung.
- Für die Beleuchtung der Kaikanten wurden bewusst und ausschließlich Pollerleuchten gewählt, da die Kaikante nicht mit hohen Masten zugestellt werden soll, die aus-schließlich in der ohnehin nur wenig frequentierten dunklen Tages- und Jahreszeit ihre Funktion erfüllen.
- Wenn an diesem Standort eine Mastleuchte zugelassen wird, werden die anderen Verkaufskutter natürlich nachziehen. Die vorgenannten Beeinträchtigungen würden sich also vervielfachen. Dies kann kaum im öffentlichen Interesse sein.
Herr Dr. Badrow erläutert die schlechte Qualität des Filmes der Sendung extra3 im NDR. Hier wurde der Focus auf eine Lichtquelle gehalten, so dass die Umgebung noch dunkler erscheint
Herr Laack dankt für die Antwort und damit für die Richtigstellung der bisherigen Pressemeldungen.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt