Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

1.            Wie ist der Stand der Planungen auf dem Areal der ehemaligen „TGA“?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

Das Grundstück der “TGA“ wurde 2013 im Zuge des Insolvenzverfahrens an einen privaten Investor verkauft. Aktuelle Anträge zur Nutzungsänderung oder zur baulichen Umstrukturierung der Gebäude liegen im Bauamt nicht vor.

 

Für die Ordnung auf dem Grundstück ist der Eigentümer zuständig. Nur wenn auf Grund baulicher Mängel Gefahr im Verzug ist, was zurzeit dort nicht der Fall ist, wird die Abt. Bau-aufsicht tätig.

 

Die Fläche ist nicht Bestandteil des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 25.1 “Bereich der ehemaligen Ölspaltanlage“, in dem eine gewerbliche Bebauung festgesetzt wurde. Eine gewerbliche Nutzung des “TGA“-Standortes kann dennoch als Nachnutzung der vorhandenen Gebäude oder durch eine Neubebauung des Standortes erfolgen.

 

Herr Riedel erfragt, ob das Areal für Wohnzwecken nutzbar wäre.

 

Herr Wohlgemuth kann eine solche Nutzung derzeit nicht verbindlich bestätigen.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt