Sitzung: 04.12.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anfrage:
1.
Wie ist der Stand der Planungen seitens der Stadtverwaltung zu den Grundstücken, auf denen die Ozeaneumserweiterung geplant war?
2.
Wie sind Planungen des Eigenanteils der Hansestadt Stralsund, die für die Erweiterung angedacht waren?
3.
Wie sieht die Verwaltung die Möglichkeit, den Eigenanteil kurzfristig zur dringend notwendigen Sanierung der nördlichen Hafeninsel einzusetzen?
Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.)
Die Grundstücke im Quartier 65 befinden sich bis auf 3 bebaute Flurstücke im Treuhandsondervermögen der Hansestadt. Die Grundstücke wurden zum Schutz städtischer Interessen, zur Sicherstellung der Ziele und Zwecke der Sanierung und zur Wahrung städtebaulicher Optionen für größere im Zusammenhang bebaubare Grundstücke angekauft.
Somit eröffnen sich an diesem exponierten Standort Chancen für größere Vorhaben mit Magnetwirkung für die Hansestadt Stralsund. In jedem Fall soll die Privatisierung einzelner Grundstücke, die dieses unmöglich machen, vermieden werden. Das betrifft sowohl die unbebauten als auch die bebauten Grundstücke, z.B. das leerstehende Haus Fährkanal 3. Diese Strategie im Rahmen der Grundstücksvorsorge hat sich an vielen Orten in der Altstadt bewährt.
Herr Wohlgemuth hofft, damit gleichzeitig die 3. Teilfrage der Kleinen Anfrage 7.12 ausreichend beantwortet zu haben.
Zu 2. und 3.)
Der geplante Eigenanteil i.H.v. 5 Mio € ist in Form einer Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2016 im städtischen Haushalt eingeplant gewesen. Mit dem Rückzug des Landes aus der Gesamtfinanzierung und damit Aufgabe des Vorhabens ist auch diese VE durch das Innenministerium MV nicht mehr genehmigt und somit gestrichen worden.
Auf Nachfrage von Herrn Adomeit, ob seitens der Verwaltung der Versuch unternommen wurde, die Grundstücke zum Verkauf anzubieten, führt Herr Wohlgemuth aus, dass es derzeit keine Bemühungen zum Verkauf gebe.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt