Sitzung: 04.12.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anfrage:
- Aus welchen Gründen wurde die ehemalige Grünfläche an der Kreuzung Seestraße/Ecke Fährstraße vor dem Neubau versiegelt?
- Was unternimmt die Stadtverwaltung, um Versiegelungen insbesondere auch im Bereich der Innenstadt zu vermeiden, bzw. zu verringern und möglichst viele unversiegelte Flächen zu erhalten?
- Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, um die Versiegelung von Freiflächen auch auf privaten Grundstücken zu verhindern?
Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:
Auf der öffentlichen Platzfläche des Fährzingels vor dem Neubau des Wohn- und Geschäftshauses wurde in den zurückliegenden Wochen eine wassergebundene Decke mit einer sogenannten dynamischen Schicht eingebaut, die laut Herstellerangaben stark wasserdurch-lässig ist und einen Versiegelungsfaktor von 0 aufweist. Demnach handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Flächenversiegelung. Die Umgestaltung als multifunktionale Freifläche reagiert auf die veränderte städtebauliche Situation mit dem Neubau des Wohn- und Geschäftshauses am Fährzingel, die künftige gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss dieses Neubaus, eine notwendige Feuerwehrzufahrt und die erweiterten Wegebeziehungen an diesem Standort.
Bei Straßensanierungen wird im Regelfall der Anteil unversiegelter Flächen erhöht. So zum Beispiel im Falle des Knieperwalls durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs oder im Falle des Frankenwalls durch Verbreiterung der Grünstreifen.
Mit dem vom Gesetzgeber eingeräumten Vorrang der Innenentwicklung im Sinne des sparsamen und verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen von Landschaft und Umwelt und mit der Nutzung von Baupotentialen innerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile einschließlich damit verbundener Nebenanlagen wird jedoch der Anteil überbauter, d.h. versiegelter Flächen im Innenstadtbereich auch in den nächsten Jahren zwangsläufig zunehmen.
Für den Bereich der Altstadt ist im Managementplan Altstadt - Konzept der baulichen Nutzung - der sogenannte „Biotopflächenfaktor“ als städtebaulicher Kennwert für jedes Quartier innerhalb der Altstadt festgesetzt. Bei allen öffentlichen und privaten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Freiflächenplanung gefordert und die Einhaltung des vorgegebenen Biotopflächenfaktors geprüft.
Im Rahmen textlicher Festsetzungen zu Bebauungsplänen im gesamten Stadtgebiet werden regelmäßig Regelungen zur Größe und Materialität von Zufahrten und Stellplätzen getroffen (z.B. Rasenpflastersteine) mit dem Ziel, eine Minimierung der Versiegelung, die deutlich unter den zulässigen Grenzwerten der Baunutzungsverordnung liegt, sicherzustellen.
Herr Suhr erfragt das Konzept der Stadt, um eine Versiegelung von Flächen gering zu halten bzw. Flächen zu entwickeln, die als Biotop im innerstädtischen Raum dienen.
Herr Wohlgemuth verweist auf den Managementplan für die Altstadt. Vorzugsweise sollen hier auf den Innenhöfen die versiegelten Flächen minimiert werden, was jedoch in Konkurrenz zur Notwendigkeit von Stellplätzen steht.
Der Schwerpunkt für die Flächen in der Altstadt liegt besonders im Erhalt und in der Aufwertung der Funktion als Natur-, Landschafts-, Freiflächenraum mit Erholungsqualität.
Mit dieser Zielsetzung wurden bereits die Maßnahmen der letzten Jahre durchgeführt.
Für die Flächen außerhalb der Altstadt verweist Herr Wohlgemuth auf die entsprechenden Bebauungspläne mit den entsprechenden Festsetzungen. Auch hier geht es darum, entsprechende Regelungen für die privaten Flächen vorzusehen und gleichzeitig für den öffentlichen Raum ein ansprechendes Verhältnis zwischen Freifläche und Funktionsfläche zu ermöglichen.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt
2014-VI-06-0125
Herr Suhr erfragt die Kriterien wonach entschieden wird, welche Flächen im öffentlichen Raum man entsiegelt.
Herr Dr. Badrow erklärt, dass z. B. die Greifswalder Chaussee vom Straßenbauamt übernommen wurde. Insbesondere zum Ortausgang wird deutlich, dass die Straße für die derzeitigen Bedürfnisse überdimensioniert ist. Dennoch wäre ein angemessener Umbau mit erheblichen Kosten verbunden, die derzeit nicht aufgebracht werden können.
Herr Dr. v. Bosse erfragt zur im Bild gezeigten Fläche in der Fährstraße, ob eine Versiegelung zwingend erforderlich war und ob hier nicht auch ein Spielplatz angedacht war.
Herr Wohlgemuth informiert, dass hier kein Spielplatz vorgesehen war. Zur Versiegelung führt er neben der Feuerwehrzufahrt die veränderte Nutzung des Erdgeschosses an.
Die Kosten für die neue Oberfläche hat der Investor übernommen, da hier die Baustelleneinrichtung untergebracht war. Zur Nichteinrichtung einer Rasenfläche verweist Herr Wohlgemuth auf die tatsächliche Wegenutzung in der Praxis. Auch auf anderen Rasenflächen haben sich im Laufe der Zeit andere Wege über die Rasenfläche gezeigt.