Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 15, Enthaltungen: 3

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einschließlich des Beschlusses 2014-VI-06-0133:

 

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Altstadtinsel

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Grünhufe

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Knieper West

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Kleiner Wiesenweg

-         den Wirtschaftsplan 2015 der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH 

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH 

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Ostseeflughafen Stralsund- Barth GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern 

-         den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund

-         den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund

-         den Wirtschaftsplan 2015 der Theater Vorpommern GmbH

 

die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 der Hansestadt Stralsund

 

 


Herr Meier geht in seinen Ausführungen als Vorsitzender des Finanz- und Vergabeausschusses auf die Anstrengungen zur Erzielung eines ausgeglichenen Haushaltes ein und dankt an dieser Stelle besonders dem Leiter des Kämmereiamtes, Herrn Heinrich, seiner Stellvertreterin, Frau Steinfurt und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Anliegen war es, den Haushalt 2015 zügig zu erstellen und zu beschließen, um im Jahr 2015 möglichst schnell arbeitsfähig zu sein.

 

 

Es folgen Redebeiträge von den Bürgerschaftsmitgliedern Herrn Bauschke, Herrn Haack, Frau Müller, Herrn Rickmann, Herrn Quintana Schmidt, Frau von Allwörden für die jeweiligen Fraktionen und Herr Hofmann für den Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport.

 

Während des Redebeitrages stellt Herr Haack folgende Änderungsanträge der Fraktion BfS/AfD:

 

1.

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass im Eigentum der Hansestadt Stralsund stehende Kloster Rambin, ohne die dazugehörigen Ackerflächen, kurzfristig zu veräußern.“

 

Und

 

2.

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass alle Bürger, welche ein von der Hansestadt Stralsund zu Wohnzwecken verliehenes Erbbaurecht innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt Stralsund innehaben, ein einmaliges Angebot bekommen, ihre Grundstücke käuflich zu erwerben.“

 

 

Frau von Allwörden gibt während ihrer Rede folgenden Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion sowie der Fraktion BfS/AfD bekannt:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Für die Sanierung der Flutlichtanlage des Paul-Greifzu-Stadion werden in den Ergebnishaushalt /Unterhaltung der Sportanlagen Mittel in Höhe von 70.000 Euro eingestellt.

Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro über Dritte eingeworben werden können.

 

Deckungsquelle: Gewerbesteuereinnahmen“

 

 

Herr Dr. v. Bosse beantragt, die Beratung des Antrages der Fraktion BfS/AfD zum Kloster Rambin in den Ausschuss für Finanzen und Vergabe zu verweisen.

 

Herr Jungnickel plädiert ebenfalls für eine Verweisung des v.g. Antrages in den Ausschuss für Finanzen und Vergabe.

 

Herr Philippen stimmt als Einreicher einer Verweisung in den Ausschuss im Namen der BfS/AfD-Fraktion zu, jedoch sollte bald eine entsprechende Entscheidung fallen. Mehrere diesbezügliche Versuche schlugen bislang fehl.

 

Herr Dr. Badrow bittet für die Entscheidungsfindung um eine ausgiebige Ausschussberatung, da eine Veräußerung dieses Grundstückes ein sehr sensibles Thema ist.

 

Der Präsident stellt den Antrag zur Verweisung der Beratung des folgenden Antrages in den Finanz- und Vergabeausschuss wie folgt zur Abstimmung:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass im Eigentum der Hansestadt Stralsund stehende Kloster Rambin, ohne die dazugehörigen Ackerflächen, kurzfristig zu veräußern.“

 

Mehrheitlich beschlossen

 

2014-VI-06-0131

 

Herr Meier Antrag stellt im Namen der CDU/FDP-Fraktion den Antrag, die Beratung des folgenden Antrages in den Finanz- und Vergabeausschuss zu verweisen.

Er bittet um eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Möglichkeiten und Konsequenzen der Umwandlung von Erbbaurechten in käufliche Grundstücke im Finanz- und Vergabeausschuss.

 

Herr Rickmann und Herr Dr. v. Bosse lehnen eine Verweisung der Beratung in den Ausschuss ab.

 

Der Präsident stellt den Antrag zur Verweisung der Beratung des folgenden Antrages in den Finanz- und Vergabeausschuss wie folgt zur Abstimmung:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass alle Bürger, welche ein von der Hansestadt Stralsund zu Wohnzwecken verliehenes Erbbaurecht innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt Stralsund innehaben, ein einmaliges Angebot bekommen, ihre Grundstücke käuflich zu erwerben.“

 

Mehrheitlich beschlossen

 

2014-VI-06-0132

 

 

Durch den Präsidenten wird der Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP und BfS/AfD zur Abstimmung aufgerufen:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Für die Sanierung der Flutlichtanlage des Paul-Greifzu-Stadion werden in den Ergebnishaushalt /Unterhaltung der Sportanlagen Mittel in Höhe von 70.000 Euro eingestellt.

Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro über Dritte eingeworben werden können.

 

Deckungsquelle: Gewerbesteuereinnahmen“

 

Mehrheitlich beschlossen

 

2014-VI-06-0133

 

Abschließend stellt der Präsident die Vorlage wie folgt zur Abstimmung:

 

 


21 Zustimmungen  15 Gegenstimmen 3 Stimmenthaltungen