Sitzung: 18.11.2014 Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport (beendet)
Beschluss: zurückgestellt
Herr Grieser informiert, dass Gespräche im Innenministerium mit der Kommunal- und der Sportabteilung stattgefunden haben.
Seitens des Ministeriums gab es keine Lösungsvorschläge. Durch die Kommunalabteilung wurde klargestellt, dass die Hansestadt Stralsund nicht als Vertragspartner auftreten kann, da das Namensrecht gleich geldwertes Recht sei und die Einnahmen zwingend zur Konsolidierung des Haushaltes einzusetzen sind.
Es folgten Beratungen mit dem Rechtsamt und es wurde ein Lösungsvorschlag erarbeitet. Die Verleihung von Namensrechten könnte demnach über die Sportförderung vergeben werden. Dazu wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet.
Die Sportförderrichtlinie muss dann dementsprechend überarbeitet werden.
Herr Grieser erläutert den Anwesenden den erarbeiteten Entwurf zur Übertragung von Namensrechten an Sportvereinen ausführlich und macht deutlich, dass dieser durch die Fraktionen überarbeitet werden kann und soll.
Bei der Umsetzung sollte ein Teil des Geldes in die Erhaltung der Sportstätte fließen.
Weiter teilt Herr Grieser mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde angeschrieben wurde, mit der Bitte, diese Art der Umsetzung zu prüfen.
Herr Grieser betont, dass alle Punkte nur Vorschläge der Verwaltung sind. Die Grundgedanken sind alle aufgeführt worden, aber die Inhalte der einzelnen Punkte können angepasst werden. Danach wird dann ein abschließendes Exemplar erarbeitet und in die Sportförderrichtlinie mit aufgenommen.
Auf Nachfrage von Herrn Hofmann erläutert Herr Tuttlies, dass kein konkreter Vergleich mit Hattingen gezogen werden kann, da dort andere Rechtevergaben zu Grunde liegen. Seitens der dortigen Verwaltung wurden keine Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Herr Weckbach teilt zu Punkt 5 mit, dass Geld, was auf dem Vereinskonto gutgeschrieben wird, gemeinnütziges Geld wäre. Er schlägt vor, im Sponsoringvertrag festzuhalten, dass der Sponsor Rechnungen für die Instandhaltung selbst erhält und bezahlt, damit der Verein keine rechtlichen Probleme bezüglich der Gemeinnützigkeit bekommt.
Die Ausschussmitglieder legen einstimmig fest, den Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen erneut zu beraten.