Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Frau Fechner entscheidet sich für eine Vertagung der Anfrage zur nächsten Sitzung.

 

(Anmerkung: Im Nachgang der Sitzung ist durch den Einreicher die schriftliche Beantwortung der Anfrage erbeten worden, eine Vertagung ist somit hinfällig.)