Herr Dr. Badrow gratuliert zunächst dem Team „Scheelehof“ zum Erhalt des Michelin-Sternes.

 

Zum Rückbau des ehemaligen Wasserturmes auf dem Bahnhofsgelände berichtet der Oberbürgermeister, dass das Eisenbahnbundesamt am 27.10.2014 die Stadtverwaltung telefonisch über den beabsichtigten Abbruch in der 45. Kalenderwoche des ehemaligen Wasser-turmes am Stralsunder Bahnhof in Kenntnis gesetzt. Daraufhin hat die Stadtverwaltung am 29.10.2014 vorab per Mail zum einen denkmalschutzrechtliche Bedenken gegen den Ab-bruch vorgetragen und zum anderen eine angemessene Frist einer Stellungnahme zu diesem Vorgang eingefordert. Daraufhin teilte das Eisenbahnbundesamt mit Mail vom 30.10.2014 folgendes mit:

 

„Die DB-Netz AG, Regionalbereich Ost, hat hier für den Rückbau des Wasserturmes in Stralsund einen Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) gestellt. Nach Durchsicht der Planungsunterlage habe ich mich (Autor des Schreibens) für die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens entschieden. Die Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Planungsgenehmigung setzt unter anderem voraus, dass mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt wird (§ 75 Absatz 6 Nr. 2 VwVfG).

Das planungsgegenständliche Rückbauvorhaben berührt sicherlich Aufgabenbereiche der Hansestadt Stralsund. Dem gegenüber habe ich leider erst bei den abschließenden Überprüfungen der Planungsunterlagen dies bemerkt, dass mir bislang noch keine Stellungnahme der Hansestadt Stralsund vorliegt. Daher habe ich mich mit Blick auf den ins Auge gefassten Bautermin um eine kurzfristige Stellungnahme aus Ihrem Hause bemüht. In Auswertung Ihres Schreibens vom 28.10.2014, Herr Hartlieb, habe ich mich nunmehr entschlossen, Ihnen die Planungsunterlagen per Post zuzusenden und mit einer Fristsetzung bis zum 21.11.2014 die Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Entsprechend Ihrer Kritik wurde die Planungsunterlage um einen bautechnischen Prüfbericht ergänzt. In denkmalpflegerischer Hinsicht ist das Planvorhaben entscheidungsreif. Hierzu liegt mir ein Schreiben vom 20.01.2014, in welchem das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege gegenüber dem Eisenbahnbundesamt sein Einvernehmen gem. § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetzt MV erklärt.

Dieses Schreiben ist der Denkmalschutzbehörde der Hansestadt Stralsund nachrichtlich jetzt zur Kenntnis gegeben worden. Nach meiner Auffassung ist für das Bauvorhaben ein Einvernehmen mit der Gemeinde nach § 36 Abs 1. BauGB nicht erforderlich. Unter der Voraussetzung, dass das Einsenbahnbundesamt die beantragte planungsrechtliche Entscheidung nach § 18 AEG tatsächlich erlässt, beabsichtigt die DB-Netz AG den Rückbau des einsturzgefährdeten Bauwerkes noch in diesem Jahr.“

 

Herr Dr. Badrow erklärt, dass sich die Verwaltung bemühen wird, die vorhandenen Rahmenbedingungen zu nutzen und vorzubringen, dass es sich um ein denkmalschutzwürdiges Gebäude handelt. Die Bürgerschaft wird über den Fortgang des Verfahrens informiert.