Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Es wurde mit Beschluss der Bürgerschaft vom 15.05.14 über „Die Leitlinien guter Unternehmensführung der Hansestadt Stralsund“, eine eindeutige Regelung geschaffen. Vor der Vergabe von Aufträgen hat eine Ausschreibung stattzufinden, in Einzelfällen kann  davon abgesehen werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Kraska-Röll erklärt Herr Behrndt, dass ein Bericht  über die Ausschreibungen hinsichtlich der Abweichungen zu erstellen ist. Der jeweilige Bericht wird dem Controlling zugeleitet und dort geprüft.