Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.)

Das Gebäude steht unter regelmäßiger bauaufsichtlicher Kontrolle. Bisher ist die grundsätzliche Standsicherheit des Gebäudes noch gegeben und das Gebäudeinnere für Unbefugte nicht zugänglich.

 

zu 2.)

Das Gebäude ist erst im Jahr 1995 als Einzeldenkmal inventarisiert und in die Denkmalliste aufgenommen worden. Bereits zu diesem Zeitpunkt muss jedoch der Zustand des leerstehenden Gebäudes kritisch gewesen sein, denn schon wenige Jahre später wurden in einer Bau- und Zustandsbeschreibung von 2000 und einem Holzschutztechnischen Untersuchungsbericht von 2004 gravierende Schäden nachgewiesen. Die Sanierung käme einem weitgehenden Neubau gleich und hätte somit den Verlust der Denkmaleigenschaft zur Folge. Daraufhin musste im Jahr 2005 mit Einvernehmen des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege eine Abbruchgenehmigung erteilt werden, von der jedoch bisher noch kein Gebrauch gemacht wurde.

 

Der Fachwerkbau ist in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts als Lagerhaus errichtet worden und wurde in der Folgezeit als Exerzierhalle, zuletzt als Ausbildungshalle für Artilleriemechaniker genutzt. Die kontinuierliche Pflege und Instandsetzung der anfälligen Holzkonstruktion ist über einen längeren Zeitraum versäumt worden. 

 

Insofern bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, Instandsetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der dauerhaften Erhaltung gegenüber dem Eigentümer durchzusetzen.

 

zu 3.)

Die Bebauungsgeschichte dieses Grundstücks reicht über den Bau der sogenannten Reithalle hinaus. Bis 1867 befand sich an diesem Standort ein zuletzt als Ausflugslokal genutztes Gebäude.

 

In Fortsetzung dieser Bebauungstradition wäre im Falle des Abbruchs eine Neubebauung dieses Grundstückes mit einer geeigneten Nutzung wünschenswert und baurechtlich grundsätzlich zulässig.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt