Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

 


Frau Gutsmuths gibt eine kurze Einleitung zu den Grundsätzen der Zuwendungsvereinbarungen.

Auf Nachfrage von Herrn Hofmann informiert Frau Gutsmuths, dass die Entwürfe der Vereinbarungen nicht mit den Trägern abgestimmt sind.

 

Frau Ruhnke stellt folgende Anträge, die wortgleich auch im Ausschuss für Finanzen und Vergabe gestellt wurden:

 

  1. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beauftragt den Oberbürgermeister die entsprechenden Vereinbarungen gemäß Anlage abzuschließen, sofern die Genehmigung der Kommunalaufsicht bzw. des Innenministeriums vorliegt.“

 

  1. der § 2 der Grundsätze wird wie folgt ergänzt:

„Die Zuwendung wird vorbehaltlich eines positiven Haushaltsbeschlusses zu diesen einzelnen Positionen durch die Bürgerschaft gewährt."

 

Frau Gutsmuths macht deutlich, dass eine einzelne Verfügung von Sachkosten, Personalkosten sowie Mietkosten im Haushalt nicht möglich sei, da die Kosten nicht ermittelbar sind. Die Ausreichung der Mittel würde dann gestaffelt nach Personalkosten, Sachkosten und Mietkosten erfolgen.

 

Frau Kraska-Röll stellt fest, dass die in den Haushalt eingestellte Summe in den letzten Jahren konstant war. Die Verantwortung für freiwillige Leistungen liegt beim Landkreis. Die Hansestadt Stralsund hat einen defizitären Haushalt, daher sollte das Innenministerium seine Zustimmung zum Abschluss der Verträge geben.

 

Herr Hofmann lässt über die Änderungsanträge wie folgt abstimmen:

 

Abstimmung Antrag 1: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung

Abstimmung Antrag 2: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 2 Stimmenthaltungen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0087/2014 unter Berücksichtigung der Änderungsanträge zu beschließen.

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung