Sitzung: 07.10.2014 Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Frau Gutsmuths gibt eine kurze Einleitung zu den
Grundsätzen der Zuwendungsvereinbarungen.
Auf Nachfrage von Herrn Hofmann informiert Frau
Gutsmuths, dass die Entwürfe der Vereinbarungen nicht mit den Trägern
abgestimmt sind.
Frau Ruhnke stellt folgende Anträge, die wortgleich
auch im Ausschuss für Finanzen und Vergabe gestellt wurden:
- Der Beschlussvorschlag wird wie folgt
geändert:
„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beauftragt
den Oberbürgermeister die entsprechenden Vereinbarungen gemäß Anlage
abzuschließen, sofern die Genehmigung der Kommunalaufsicht bzw. des
Innenministeriums vorliegt.“
- der § 2 der Grundsätze wird wie folgt
ergänzt:
„Die Zuwendung wird vorbehaltlich eines positiven
Haushaltsbeschlusses zu diesen einzelnen Positionen durch die Bürgerschaft
gewährt."
Frau Gutsmuths macht deutlich, dass eine einzelne
Verfügung von Sachkosten, Personalkosten sowie Mietkosten im Haushalt nicht
möglich sei, da die Kosten nicht ermittelbar sind. Die Ausreichung der Mittel
würde dann gestaffelt nach Personalkosten, Sachkosten und Mietkosten erfolgen.
Frau Kraska-Röll stellt fest, dass die in den Haushalt
eingestellte Summe in den letzten Jahren konstant war. Die Verantwortung für
freiwillige Leistungen liegt beim Landkreis. Die Hansestadt Stralsund hat einen
defizitären Haushalt, daher sollte das Innenministerium seine Zustimmung zum
Abschluss der Verträge geben.
Herr Hofmann lässt über die Änderungsanträge wie folgt
abstimmen:
Abstimmung Antrag 1: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1
Stimmenthaltung
Abstimmung Antrag 2: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 2
Stimmenthaltungen
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B
0087/2014 unter Berücksichtigung der Änderungsanträge zu beschließen.
Abstimmung: 8
Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung