Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 


Herr Kinder regt an, die Prüfungsergebnisse des Kreises zu übernehmen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Weiter fragt er nach, warum im § 3 „Art und Umfang der Leistungen“ die Personalkosten mit mindestens 50 und höchsten 80 % aufgeführt sind.

Herr Meier macht deutlich, dass der Landkreis als Fachaufsicht prüft, ob eine Förderfähigkeit besteht.

Dazu führt Frau Gutsmuths aus, dass der Landkreis Fachaufsicht ist. Die Prüfungsergebnisse des Landkreises können übernommen werden. Dazu liegt eine Abstimmung mit dem Fachbereich vor. Weiter macht Frau Gutsmuths deutlich, dass die Höhe der Förderung bei den Mietkosten und nicht bei den Personalkosten festgeschrieben ist.

 

Herr Mayer stellt folgende Anträge:

 

  1. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beauftragt den Oberbürgermeister die entsprechenden Vereinbarungen gemäß Anlage abzuschließen, sofern die Genehmigung der Kommunalaufsicht bzw. des Innenministeriums vorliegt.

 

  1. der § 2 der Grundsätze wird wie folgt ergänzt:

„Die Zuwendung wird vorbehaltlich eines positiven Haushaltsbeschlusses zu diesen einzelnen Positionen durch die Bürgerschaft gewährt."

 

Herr Meier stellt die Anträge wie folgt zur Abstimmung:

 

Antrag 1:

Abstimmung: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 2 Stimmenthaltungen

 

Antrag 2:

Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0087/2014 unter Berücksichtigung der Änderungsanträge zu beschließen.


9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen