Sitzung: 05.11.2024 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Frau Rawe gibt einen kurzen Rückblick
zur Historie der Übernachtungssteuer, welche zum 01.09.2023 eingeführt wurde.
In Kooperation mit den Stadtwerken und
einem externen Softwareunternehmen wurde ein Webportal entwickelt. Dies wurde
am 23. November 2023 für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich
geschaltet. Beherbergungsbetriebe in der Hansestadt Stralsund können sich
seitdem im Webportal registrieren, eine Anzeige über die Bereitstellung von
Beherbergungsmöglichkeiten einreichen sowie die Erklärungen übermitteln.
Am 28. Februar 2024 wurden die ersten
Bescheide erfolgreich versendet. Am 02.05.2024 und am 08.08.2024 folgten die
nächsten Bescheidläufe. Der Lauf für das 3. Quartal 2024 ist laut Frau Rawe in
Vorbereitung.
Frau Rawe führt aus, dass ein Großteil
der Beherbergungsbetriebe sich ordnungsgemäß registriert hat. Im Rahmen von
Recherchearbeiten zeigte sich jedoch, dass es weiterhin unangemeldete
Unterkünfte gibt. Hierbei handelt es sich überwiegend um nichtangemeldete
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer. Es wurden bisher 15
Buchungsportale zur Auskunft aufgefordert. Diese Rückläufe werden mit den
bisher gemeldeten Unterkünften abgeglichen und ggf. durch die Verwaltung
angeschrieben.
Ende Juli 2024 wurden die
Betreiberinnen und Betreiber über das Nachrichtenportal der Hansestadt
Stralsund sowie über die Presse darauf hingewiesen, dass diejenigen, die sich
bis zum 30. September 2024 noch nicht angemeldet haben, mit einem zusätzlichen
Verfahren rechnen müssen.
Derzeit werden noch diejenigen
geschätzt, die zwar registriert sind aber noch keine oder nicht alle
Erklärungen eingereicht haben.
Mit Produktivsetzung des Webportals war deutlich zu sehen, dass diese digitale
Möglichkeit gut angenommen wird. Auch die interne Nutzung des Portals verläuft
ohne weitere Auffälligkeiten. Dennoch wird weiterhin an der Optimierung
gearbeitet.
Laut Frau Rawe konnten auch technisch
unversierte Betreiberinnen und Betreiber an das Webportal und somit an die
digitale Übermittlung herangeführt werden. Die Betreiberinnen und Betreiber
nutzen auch gern die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs, um Fehler bei
der Erklärung zu vermeiden. Derzeit sind 219 Betreiberinnen und Betreiber mit
insgesamt ca. 336 Objekten gelistet.
Auf Basis von Hochrechnungen aus vorliegenden
Übernachtungszahlen der Hansestadt Stralsund des Statistischen Landesamtes
Mecklenburg-Vorpommern und aus dem Vergleich mit anderen Städten, wurden im
Haushaltsplan 2023 für die Jahresscheibe 2024 zunächst Erträge aus der
Übernachtungssteuer in Höhe von 550 TEUR berücksichtigt.
Mit dem Stand vom 04.11.2024 belaufen sich die zu erwartenden Steuereinnahmen für
das 1. Quartal 2024 auf 167.980,31 EUR, für das 2. Quartal 2024 auf 339.850,42
EUR sowie für das 3. Quartal 2024 auf 455.760,08 EUR. Frau Rawe verdeutlicht,
dass noch nicht alle Betreiberinnen und Betreiber eine Erklärung abgegeben
haben.
Da die Übernachtungssteuer eine örtliche Aufwandssteuer ist, fließt diese in
den städtischen Haushalt. Die Steuer leistet einen wertvollen Beitrag, um unter
anderem Infrastrukturprojekte und das kulturelle Angebot zu finanzieren.
Einwohner und Besucher profitieren somit gleichermaßen davon.
Auf Nachfrage von Frau
Lastovka teilt Frau Rawe mit, dass die nicht gezahlten Beträge vollstreckt
werden, sofern keine Einzahlungen seitens der Betreiber erfolgt.
Herr Pieper möchte eine
Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben zur nächsten Sitzung des
Ausschusses erhalten. Die Mitglieder stimmen dem zu.
Auf Nachfrage von Herrn
Schilke teilt Frau Rawe mit, dass es nach der Veröffentlichung des Presseartikels noch einige
Neuanmeldungen im Portal gab. Frau Witte ergänzt, dass nach aktuellen
Recherchen schätzungsweise 70 Unterkünfte noch nicht angemeldet sind.
Der Ausschussvorsitzende
bedankt sich für die Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.