Frau Rawe gibt einen kurzen Rückblick zur Historie der Übernachtungssteuer, welche zum 01.09.2023 eingeführt wurde.

In Kooperation mit den Stadtwerken und einem externen Softwareunternehmen wurde ein Webportal entwickelt. Dies wurde am 23. November 2023 für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich geschaltet. Beherbergungsbetriebe in der Hansestadt Stralsund können sich seitdem im Webportal registrieren, eine Anzeige über die Bereitstellung von Beherbergungsmöglichkeiten einreichen sowie die Erklärungen übermitteln.

 

Am 28. Februar 2024 wurden die ersten Bescheide erfolgreich versendet. Am 02.05.2024 und am 08.08.2024 folgten die nächsten Bescheidläufe. Der Lauf für das 3. Quartal 2024 ist laut Frau Rawe in Vorbereitung.

 

Frau Rawe führt aus, dass ein Großteil der Beherbergungsbetriebe sich ordnungsgemäß registriert hat. Im Rahmen von Recherchearbeiten zeigte sich jedoch, dass es weiterhin unangemeldete Unterkünfte gibt. Hierbei handelt es sich überwiegend um nichtangemeldete Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer. Es wurden bisher 15 Buchungsportale zur Auskunft aufgefordert. Diese Rückläufe werden mit den bisher gemeldeten Unterkünften abgeglichen und ggf. durch die Verwaltung angeschrieben.

Ende Juli 2024 wurden die Betreiberinnen und Betreiber über das Nachrichtenportal der Hansestadt Stralsund sowie über die Presse darauf hingewiesen, dass diejenigen, die sich bis zum 30. September 2024 noch nicht angemeldet haben, mit einem zusätzlichen Verfahren rechnen müssen.

Derzeit werden noch diejenigen geschätzt, die zwar registriert sind aber noch keine oder nicht alle Erklärungen eingereicht haben.


Mit Produktivsetzung des Webportals war deutlich zu sehen, dass diese digitale Möglichkeit gut angenommen wird. Auch die interne Nutzung des Portals verläuft ohne weitere Auffälligkeiten. Dennoch wird weiterhin an der Optimierung gearbeitet.

 

Laut Frau Rawe konnten auch technisch unversierte Betreiberinnen und Betreiber an das Webportal und somit an die digitale Übermittlung herangeführt werden. Die Betreiberinnen und Betreiber nutzen auch gern die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs, um Fehler bei der Erklärung zu vermeiden. Derzeit sind 219 Betreiberinnen und Betreiber mit insgesamt ca. 336 Objekten gelistet.

Auf Basis von Hochrechnungen aus vorliegenden Übernachtungszahlen der Hansestadt Stralsund des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern und aus dem Vergleich mit anderen Städten, wurden im Haushaltsplan 2023 für die Jahresscheibe 2024 zunächst Erträge aus der Übernachtungssteuer in Höhe von 550 TEUR berücksichtigt.

Mit dem Stand vom 04.11.2024 belaufen sich die zu erwartenden Steuereinnahmen für das 1. Quartal 2024 auf 167.980,31 EUR, für das 2. Quartal 2024 auf 339.850,42 EUR sowie für das 3. Quartal 2024 auf 455.760,08 EUR. Frau Rawe verdeutlicht, dass noch nicht alle Betreiberinnen und Betreiber eine Erklärung abgegeben haben.

Da die Übernachtungssteuer eine örtliche Aufwandssteuer ist, fließt diese in den städtischen Haushalt. Die Steuer leistet einen wertvollen Beitrag, um unter anderem Infrastrukturprojekte und das kulturelle Angebot zu finanzieren. Einwohner und Besucher profitieren somit gleichermaßen davon.

Auf Nachfrage von Frau Lastovka teilt Frau Rawe mit, dass die nicht gezahlten Beträge vollstreckt werden, sofern keine Einzahlungen seitens der Betreiber erfolgt.

 

Herr Pieper möchte eine Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben zur nächsten Sitzung des Ausschusses erhalten. Die Mitglieder stimmen dem zu.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schilke teilt Frau Rawe mit, dass es nach der Veröffentlichung des Presseartikels noch einige Neuanmeldungen im Portal gab. Frau Witte ergänzt, dass nach aktuellen Recherchen schätzungsweise 70 Unterkünfte noch nicht angemeldet sind.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.