Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Rietesel gibt einführende Worte in die Thematik.

 

Frau Dr. Carstensen bittet um Benennung der Deckungsquelle zur außerplanmäßigen Finanzierung des Frauenschutzhauses.

 

Frau Fot erörtert, dass die 3T EUR aus dem Kontingent der Projektgelder der Behindertenbeauftragten herangezogen werden könnten. 

 

Herr Braun spricht sich eindringlich für die Übernahme der zusätzlichen 3T EUR aus.

 

Frau Zaepernick-Risch weist auf die angespannte Haushaltslage der Hansestadt Stralsund hin. Auch betont sie, dass die Hansestadt Stralsund ausschließlich anteilig die Personalkosten des Frauenschutzhauses fördert.

 

Auf die von Frau Bartel (Verein „STARK MACHEN“ e.V.) geäußerte Irritation verdeutlichen die Ausschussmitglieder, dass es sich bei der Finanzierung des Frauenschutzhauses um eine freiwillige Leistung handelt und die Bürgerschaft diese Unterstützung per Beschluss auf 45T EUR ohne Dynamisierung festgelegt hat.

 

Herr Seoudy gibt rechtliche Hinweise. Dabei nimmt er Bezug auf den Vertrag in Form der geschlossenen Zuschussvereinbarung, welche eine Bezuschussung i.H.v. 45T EUR ohne Dynamik vorsieht. Sofern die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund der außerplanmäßigen Unterstützung in diesem Jahr zustimmt, muss die Zuschussvereinbarung mit einem entsprechenden Zusatz versehen werden.

 

Außerdem merkt Herr Seoudy an, dass die Hansestadt Stralsund ein außerordentliches Interesse am Fortbestand des Stralsunder Frauenschutzhauses hat und bittet, die möglichen Konsequenzen einer negativen Beschlussfassung der Bürgerschaft zu beachten. Aus seiner Sicht wäre die Folge, dass zumindest ein Teil des Personals unentgeltlich beurlaubt werden müsste. Aus diesem Grund unterbreitet er den Vorschlag, dem Frauenschutzhaus in diesem Jahr die zusätzlich beantragten Mittel zumindest als Überbrückungshilfe zur Verfügung zu stellen und die Bezuschussung für das Jahr 2025 vertraglich festgeschrieben auf 42T EUR zu minimieren.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich gegen den Vorschlag der Überbrückungshilfe aus. 

 

Herr Rietesel informiert, dass die Fraktion Bürger für Stralsund/ Adomeit der Beschlussvorlage B 0061/2024 nicht zustimmen wird. Die Fraktion ist der Auffassung, dass das LaGuS M-V und/ oder der Landkreis V-R die Mehrkosten i.H.V. 3T EUR tragen sollten.

 

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Carstensen erläutert Frau Fot die in der Beschlussvorlage enthaltende Kostenübersicht.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt die Vorlage B 0061/2024 zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0061/2024 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen   2 Gegenstimmen                             1 Stimmenthaltung