Herr Schulz verpflichtet Frau Fechner und Herrn Bremert ihre Pflichten als Mitglieder des Ausschusses für Kultur der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gewissenhaft zu erfüllen (§ 28 Absatz 2 KV M-V).

 

Außerdem weist der Stellvertreter des Präsidenten der Bürgerschaft auf die Verschwiegenheit in Bezug auf Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzungen hin.

 

Herr Schulz übergibt die Sitzungsleitung an Frau Bartel.