Der 1. Stellvertreter des Präsidenten der Bürgerschaft, Herr Thomas Schulz, verpflichtet Frau Claudia Szelwis, Herrn Christian Meier, Herrn Daniel Ruddies, Herrn Lothar Voges und Herrn Alexander Wilhelm gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung MV als sachkundige Einwohner zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben im Ausschuss für Gesellschafterangelegenheiten. Er verweist insbesondere auf die Verschwiegenheitsflicht gemäß § 23 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V hinsichtlich der nichtöffentlichen Angelegenheiten hin.