Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, dass die ambulanten Pflegedienste, Hebammenpraxen und freien Hebammen in den Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung kostenfrei parken können.


Herr Haack begründet den vorliegenden Antrag und wirbt im Interesse der Pflegebedürftigen und der Beschäftigten im sozialen Bereich um Zustimmung.

 

Herr Dr. Zabel ist der Auffassung, dass der Antrag berechtigt ist. Pflegedienste und Hebammen können Parkgebühren nicht auf die Patienten umlegen. Außerdem entsteht für die Altstadt ein Versorgungsnachteil.

 

Herr Lange stellt für die Fraktion DIE LINKE./SPD nachfolgenden Erweiterungsantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, dass die ambulanten Pflegedienste, Hebammenpraxen und freien Hebammen und darüber hinaus Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten in den Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung kostenfrei parken können.“

 

Herr Gotsch begrüßt den vorliegenden Antrag der Fraktion Bürger für Stralsund. Gleichwohl ist er als Handwerker dahingehend auch zwiegespalten.

 

Frau Kindler merkt an, dass Pflegedienste keine Anfahrt in Rechnung stellen.

 

Herr Hofmann spricht sich gegen die Erweiterung des Berechtigtenkreises aus, um nicht den Rahmen zu sprengen. Sollte sich herausstellen, dass noch Spielraum zur Verfügung ist, kann der Personenkreis zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden.

 

Herr Kuhn begrüßt den vorliegenden Antrag AN 0044/2024 und hofft auf eine wohlwollende Prüfung. Er merkt an, dass Pflegedienste den Parkraum nur kurzfristig nutzen, während Handwerker oftmals den ganzen Tag auf einem Parkplatz stehen.

 

Herr Bauschke spricht sich für die Fraktion CDU/FDP für den Ursprungsantrag aus.

 

Der Präsident lässt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD abstimmen:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, dass die ambulanten Pflegedienste, Hebammenpraxen und freien Hebammen und darüber hinaus Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten in den Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung kostenfrei parken können.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend stellt er den Antrag AN 0044/2024 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen