Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Kapazitäten in der Vollstreckungsabteilung ausreichend sind, um für die GEZ Zwangsvollstreckungen durchzuführen.


Herr Kühnel begründet den Antrag AN 0042/2024 und wirbt um Zustimmung. Die Beitreibung sei für die Hansestadt Stralsund nicht wirtschaftlich.

 

Herr Haack merkt an, dass der vorliegende Antrag aufgrund der Gesetzmäßigkeiten nicht beschließbar bzw. umsetzbar ist. Er stellt nachfolgenden Änderungsantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Kapazitäten in der Vollstreckungsabteilung ausreichend sind, um für die GEZ Zwangsvollstreckungen durchzuführen.“

 

Herr Danter kritisiert die Argumentation der antragstellenden Fraktion AfD. Er verweist auf die Amtshilfeersuchen nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird sowohl den ursprünglichen als auch den Änderungsantrag ablehnen.

 

Herr Dr. Zabel bestätigt die rechtliche Einschätzung von Herrn Haack zum vorliegenden Antrag der Fraktion AfD. Es ist nachvollziehbar, die vorhandenen Kapazitäten und die Frage der Kostendeckung zu prüfen. Die Fraktion CDU/FDP wird dem Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund zustimmen.

 

Für die Fraktion DIE LINKE./SPD führt Herr Quintana Schmidt aus, dass der Ursprungsantrag abgelehnt wird. Vor dem Hintergrund möglicher Einsparungen für die Hansestadt Stralsund empfiehlt er, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

 

Herr Kühnel erklärt für die Fraktion AfD die Zustimmung zum Änderungsantrag.

 

Der Präsident lässt über den Antrag AN 0042/2024 abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen