Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Gab es zur Einrichtung der Parkspur am Tribseer Damm eine verkehrsrechtliche Anhörung?

 

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

 

3.    Wurde der VVR im Vorfeld informiert? Wenn nein, weshalb nicht?

 

Herr Bogusch beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2:

Ja, es gab zur Einrichtung für die Parkspur bzw. zur Aufhebung des Parkverbots und zur ausgewiesenen Möglichkeit zum bewirtschafteten Parken am Fahrbahnrand eine verkehrsrechtliche Anhörung. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Straßenverkehrsbehörde vor der Entscheidung über die Anbringung jedes Verkehrszeichens die Polizei und die Straßenbaubehörde anhört. Die Anhörung erfolgt am 30.11.2023.

 

zu 3.:

Die VVR ist Dienstleister der durch den Aufgabenträger des Nahverkehrs ausgeschriebenen Dienstleistung für den Linienbetrieb des Stadtbusverkehrs. Aufgabenträger des Nahverkehrs sind nach Verwaltungsvorschrift zur Verkehrsordnung bei Anbringung von Verkehrszeichen nicht anzuhören. Der Straßenbaulastträger kann mit Anhörung die Belange hinsichtlich Straßenzustand und auch die Belange anderer Verkehrsträger berücksichtigen bzw. abwägen.

 

Im Zusammenhang von baulichen Infrastrukturmaßnahmen, wie den Ausbau von Straßen oder Bushaltestellen, wird die VVR und auch der Landkreis mit Entwurfsplanung als sogenannter Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Hinweise fließen dann in die Planung mit ein.

 

Herr Haack erfragt, warum wurde die VVR nicht informiert wurde. Aus seiner Sicht sollte der ÖPNV bei derartigen Maßnahmen eingebunden werden.

 

Herr Bogusch wiederholt, dass die Anhörung der VVR nicht zum klassischen Beteiligungsverfahren gehört und entsprechend nicht stattgefunden hat.

Er merkt jedoch an, dass die Maßnahme recht kurzfristig als Kompensation für den Weihnachtsmarkt auf dem Neuen Markt umgesetzt wurde.

Die geäußerte Kritik ist verständlich. Gleichwohl sind die Belange aller Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen, damit auch des Kfz- und des ruhenden Verkehrs. Außerdem ist auf eine bereits an dieser Stelle temporär praktizierte Regelung zurückgegriffen worden. Die Einrichtung der Parkplätze ist als zeitlich begrenzte Maßnahme angedacht gewesen, um ein zusätzliches Stellplatzangebot zu schaffen. Nachfolgend sollte eine Evaluierung erfolgen. Die Thematik ist entsprechend im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung besprochen worden.

 

Herr Haack ist der Auffassung, dass mit der Nichtbeteiligung der VVR gegen den ÖPNV agiert wird.

 

Herr Suhr erfragt offizielle Anmerkungen der VVR zur Problematik. Außerdem geht er auf die Vorrangschaltung der Ampeln für den Busverkehr ein.

 

Herr Bogusch bestätigt, dass es an der Ampelkreuzung eine Vorrangschaltung für den Busverkehr gibt. Im Zuge des Fahrgastwechsels kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, wodurch der gewollte Vorrang nicht mehr gegeben ist. Nach Aussage der VVR kommt es durch das Einordnen der Busse auf die linke Fahrspur zu Behinderungen. 

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.