Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Ist es beabsichtigt, dass die Ahornstraße wieder zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt wird?

 

2.    Wenn nein, weshalb?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1. und 2.:

Es ist nicht beabsichtigt und verkehrsrechtlich ausgeschlossen, für die Ahornstraße wieder einen verkehrsberuhigten Bereich anzuordnen.

 

Wie in der Begründung zur Anfrage festgestellt, hat der Kfz-Verkehr nach Entwicklung des neuen Wohngebietes „Alte Gärtnerei“ stark zugenommen. Die Ahornstraße wurde Erschließungsstraße mit Durchgangsverkehr in das anschließende Wohngebiet um die Ringstraße Am Stausee. Das Verkehrsaufkommen und die Straßenfunktion erfordern regelrecht die Trennung der Verkehrsarten Kfz- und Fußverkehr. Hierfür gibt es bereits einen Gehweg in der Ahornstraße. Ein verkehrsberuhigter Bereich würde das Gehen auf der Fahrbahn und Kinderspiele auf dieser erlauben, was mit dem Verkehrsaufkommen nicht vereinbar ist.

 

Herr Rietesel macht deutlich, dass die derzeitige Situation gefährlich ist.

 

Herr Bogusch erläutert, dass es in dem Bereich ursprünglich eine Tempo-30-Zone gab, dies sieht auch der B-Plan so vor. Durch Verzögerungen beim dahinterliegenden B-Plan ist übergangsweise ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen worden.

Durch den realisierten B-Plan liegt nunmehr eine andere Verkehrsfunktion der Ahornstraße vor. Es gibt eine klassische Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg. Bei Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches müsste im Sinne der Rechtsprechung das Spielen auf der Fahrbahn auch ermöglicht werden. Demnach dürfte das Verkehrsaufkommen nicht so stark sein. Außerdem dürfen verkehrsberuhigte Bereiche nur eine maximale Länge haben, da sonst die Akzeptanz dieser Bereiche aufgrund der zurückzulegenden Distanz sinkt und es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.

 

Herr Hofmann erkundigt sich, wie das verstärkte Verkehrsaufkommen ermittelt wurde. Er erinnert zudem an den Bereich Hagemeisterstraße, die weiträumig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist.

 

Herr Bogusch erklärt, dass aufgrund des neuen Wohngebietes ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist. Damit erfolgt eine klassische Änderung der Nutzung der Straße. Diese Nutzung ist im ursprünglichen B-Plan berücksichtigt worden und der Zustand wurde entsprechend hergestellt.

Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigen, dass es in weiträumigen verkehrsberuhigten Bereichen Probleme mit der Akzeptanz gibt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hofmann ergänzt Herr Bogusch, dass durch bestimmte Maßnahmen die Einhaltung der Geschwindigkeit erreicht werden kann, z.B. Einengungen, Auflastungen, Markierungen. Festzustellen bei umgesetzten Maßnahmen ist jedoch, dass die Effekte sehr gering sind.

Grundsätzlich ist eine Straße so zu gestalten, dass auch ein Lkw vernünftig passieren kann. Wenn dies möglich ist, sind die Gegebenheiten derart, dass auch Pkw zügig die Straße befahren können. Zudem kommt es durch Schwellen oder Auflastungen vermehrt zu Lärmbelästigungen.

Es ist problematisch, dass es nicht die geeigneten Mittel gibt, den Verkehr zu zwingen, die Geschwindigkeit einzugrenzen.

Gleichwohl bietet Herr Bogusch an, die konkrete Situation in der Ahornstraße erneut zu prüfen. Er zeigt sich jedoch nur begrenzt optimistisch.

 

Herr Danter verweist auf positive Erfahrungen mit Smiley-Anzeigen.

 

Herr Bogusch merkt an, dass der Einsatz dieses Instrumentes aufgrund der Bedeutung vorrangig an Schulen erfolgt.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.