Sitzung: 18.04.2024 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Der
Oberbürgermeister begründet den vorliegenden Widerspruch. Er signalisiert, den
gefassten Beschluss als Empfehlung verstanden zu haben.
Er plädiert dafür,
insbesondere bei Verkehrsangelegenheiten im übertragenen Wirkungskreis andere
Formulierungen zu finden, so dass den gefassten Beschlüssen formal nicht
widersprochen werden müsse.
Der Präsident teilt
mit, dass gegen die Beschlüsse der Bürgerschaft Nr. 2024-VII-02-1311 und
2024-VII-02-1312 vom 14.03.2024 zur Thematik Parkspur Tribseer Damm ein Widerspruch
des Oberbürgermeisters gemäß § 33 KV M-V vorliegt.
Zum Verfahren führt
er aus, dass bezugnehmend auf die Begründung des Widerspruches der Bürgerschaft
keine Befassungskompetenz in der Angelegenheit zusteht.
Die
Bürgerschaft muss daher zunächst beschließen, ob sie den Widerspruch und somit,
dass sie kein Recht zur inhaltlichen Beschlussfassung hat, akzeptiert.
Wird dem Widerspruch nicht
gefolgt, kann der Beschluss der letzten Sitzung oder ein geänderter Beschluss
gefasst werden.
Daher stellt der
Präsident den vorliegenden Widerspruch zur Abstimmung:
„Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund nimmt den Widerspruch des Oberbürgermeisters gemäß § 33 KV
M-V gegen die Beschlüsse der Bürgerschaft Nr. 2024-VII-02-1311 und
2024-VII-02-1312 vom 14.03.2024 zustimmend zur Kenntnis.“
Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
2024-VII-03-1331
Herr Haack kündigt
ggf. eine rechtliche Prüfung des durchgeführten Verfahrens an.