Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Ist es zutreffend, dass den Kleingärtnern in Andershof wegen Abrutschgefahr teilweise der Zugang zu ihren Gärten untersagt wurde?

2.    Wird der Zugang in Zukunft wieder möglich sein bzw. gibt es Ausgleichsmaßnahmen?

3.    Welche Konsequenzen drohen den Kleingärtnern bei widerrechtlichem Betreten ihrer Gärten und welche Konsequenzen würden der Stadt drohen, wenn es dabei zu Personenschäden kommen würde?

 

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt.

 

Nein, keinem Kleingärtner wurde der Zugang zu seinem Kleingarten untersagt.

 

Einige der Kleingärtner erhielten jedoch bereits 2012 Nutzungsuntersagungen für die Bereiche ihres Gartens, für die nahe der Kliffoberkante eine Abrutschgefahr bestand. Die Ordnungsverfügung erstreckt sich in erster Linie auf Gartenlauben und Terrassen. Betroffen waren 21 der insgesamt 66 Parzellen, die direkt an das Steilufer Andershof grenzen.

 

Nach erneuten Abbrüchen letztes Jahr hat die Verwaltung die Situation dort erneut gutachterlich bewerten lassen. Das Gutachten soll in der 17. KW übergeben werden, so dass seitens der Bauaufsicht zeitnah die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geprüft werden kann. Bereits 2011 instabile Bereiche werden, so sie nicht bereits abgerutscht sind, auch künftig aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wieder genutzt werden können. Es zeichnet sich darüber hinaus ab, dass weitere Bereiche betroffen sein werden.

 

Bei den Ordnungsverfügungen handelt es sich um Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die sich nur auf vergleichsweise kleine Bereiche der jeweiligen Parzelle erstrecken. Die Gartennutzung an sich steht nicht in Frage.

 

Die erforderlichen Ordnungsverfügungen werden geeignete Zwangsmittelandrohungen zu ihrer Durchsetzung enthalten. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei Missachtung vor allem eine Gefahr für Leib und Leben der Nutzer droht.

 

Die Maßnahmen werden nicht als Schikane getroffen, sondern zum Schutz der Gartennutzer. Herr Dr. Raith vertraut daher auf die Vernunft der Nutzer und hofft, dass in Stralsund keine negativen Schlagzeilen über Unfälle an Steilküsten mit Körperschäden oder gar Todesfolge produziert werden.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow ergänzt, dass sich die Verwaltung fortlaufend mit der Thematik auseinandersetzt. Über Lösungsmöglichkeiten wird nach Vorlage des Gutachtens am 15. Mai in seinem Büro gesprochen.

 

Herr Borbe hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.