Anfrage:
1.
Ist
es zutreffend, dass den Kleingärtnern in Andershof wegen Abrutschgefahr
teilweise der Zugang zu ihren Gärten untersagt wurde?
2.
Wird
der Zugang in Zukunft wieder möglich sein bzw. gibt es Ausgleichsmaßnahmen?
3.
Welche
Konsequenzen drohen den Kleingärtnern bei widerrechtlichem Betreten ihrer
Gärten und welche Konsequenzen würden der Stadt drohen, wenn es dabei zu
Personenschäden kommen würde?
Herr Dr. Raith antwortet wie folgt.
Nein, keinem Kleingärtner wurde der Zugang zu seinem Kleingarten untersagt.
Einige der Kleingärtner erhielten jedoch bereits 2012
Nutzungsuntersagungen für die Bereiche ihres Gartens, für die nahe der
Kliffoberkante eine Abrutschgefahr bestand. Die Ordnungsverfügung erstreckt
sich in erster Linie auf Gartenlauben und Terrassen. Betroffen waren 21 der
insgesamt 66 Parzellen, die direkt an das Steilufer Andershof grenzen.
Nach erneuten Abbrüchen letztes Jahr hat die Verwaltung die Situation
dort erneut gutachterlich bewerten lassen. Das Gutachten soll in der 17. KW übergeben
werden, so dass seitens der Bauaufsicht zeitnah die Notwendigkeit weiterer
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geprüft werden kann. Bereits 2011 instabile
Bereiche werden, so sie nicht bereits abgerutscht sind, auch künftig aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht wieder genutzt werden können. Es zeichnet sich
darüber hinaus ab, dass weitere Bereiche betroffen sein werden.
Bei den Ordnungsverfügungen handelt es sich um Maßnahmen der
Gefahrenabwehr, die sich nur auf vergleichsweise kleine Bereiche der jeweiligen
Parzelle erstrecken. Die Gartennutzung an sich steht nicht in Frage.
Die erforderlichen Ordnungsverfügungen werden geeignete
Zwangsmittelandrohungen zu ihrer Durchsetzung enthalten. Es wird jedoch
ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei Missachtung vor allem eine Gefahr für
Leib und Leben der Nutzer droht.
Die Maßnahmen werden nicht als Schikane getroffen, sondern zum Schutz
der Gartennutzer. Herr Dr. Raith vertraut daher auf die Vernunft der Nutzer und
hofft, dass in Stralsund keine negativen Schlagzeilen über Unfälle an
Steilküsten mit Körperschäden oder gar Todesfolge produziert werden.
Herr Dr.-Ing. Badrow ergänzt, dass sich die Verwaltung fortlaufend mit der Thematik auseinandersetzt. Über Lösungsmöglichkeiten wird nach Vorlage des Gutachtens am 15. Mai in seinem Büro gesprochen.
Herr Borbe hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.