Anfrage:
1.
Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um die Sicherheit
der Bewohner und insbesondere der Schulkinder zu gewährleisten?
2.
Gibt es bereits Pläne, wie die Wildschweine aus dem betroffenen
Bereich entfernt werden sollen?
3.
Welche Informationen und Anweisungen gibt die Stadtverwaltung
den Bewohnern, um sich bei einer möglichen Begegnung mit den Wildschweinen
richtig zu verhalten?
Herr Tanschus beantwortet die Anfrage im Zusammenhang wie folgt:
Wilde Tiere gelten nach § 960 BGB in Deutschland als herrenlos, solange
sie sich in der Freiheit befinden. Das bedeutet, dass sie keinen Besitzer oder
Eigentümer haben und entsprechend niemand für deren Verschulden haftbar gemacht
werden kann.
Dennoch erobern nicht nur Wildschweine, sondern auch Rehe, Wildvögel und
weitere Wildtiere immer mehr den Siedlungsraum und zeigen dabei erstaunliche
Anpassungsfähigkeiten an die menschliche Präsenz. Dies führt verstärkt zu
Konflikten zwischen Mensch und Wildtier.
Eine aktive Vergrämung hilft nicht, diesen
Konflikt zu lösen, da diese nicht dauerhaft erfolgversprechend ist und die
Tiere immer wieder zurückkehren. So auch in diesem Fall. Die Wildschweine sind
sehr gute Schwimmer und kommen teilweise über den Strelasund nach Stralsund.
Tagsüber halten sie sich im Schilfgürtel auf und kommen zum Abend oder zur
Dämmerung heraus, um auf Futtersuche zu gehen.
Ferner ruht nach dem Bundesjagdgesetz die
Jagd in befriedeten Bezirken. Aus diesem Grund kann ein Wildschadensausgleich
ebenso wenig gefordert werden wie das Töten der Wildtiere, zumal die Ausübung
der Jagd in einem so dicht besiedelten Gebiet wie der Hansestadt Stralsund
faktisch kaum möglich ist.
Daher gilt folgendes zu beachten:
Grundsätzlich sind Wildschweine friedliche Tiere. Sie haben Angst vor dem
Menschen und sind nicht aggressiv. Sie verstecken sich und kommen erst heraus,
wenn sich die Menschen in ihre Häuser und Wohnungen zurückgezogen haben. Daher
ist es auch so wichtig, dass die Tiere ihre Scheu vor dem Menschen nicht
verlieren.
Das bedeutet zu allererst kein Füttern oder
Einrichten von Futterstellen, wie Komposthaufen außerhalb der Grundstücke, und
letztendlich Grundstücke so einzuzäunen und zu sichern, dass Wildtiere keinen
Zutritt erlangen können.
Wenn es zu Begegnungen mit Wildschweinen
kommt, werden folgende Verhaltensregeln empfohlen:
·
Ruhe
bewahren
·
Stehenbleiben
und dann langsam zurückziehen
·
Ausreichend
Abstand halten und das Tier nicht einengen
·
Dem
Wildschwein eine Rückzugsmöglichkeit geben
·
Nur
langsame Bewegungen machen
·
Auf
keinen Fall hektisch werden und wegrennen
Es ist wichtig, auch den Kindern diese
Verhaltensregeln beizubringen und sie über die Gefahren aufzuklären, die von
Wildtieren ausgehen.
Ausführliche und weitere Informationen zu
Wildschweinen sind im Übrigen auch auf der Internetseite der Hansestadt
Stralsund unter dem Stichwort Wildschweine zu finden.
Trotz dessen, dass die Jagd nach dem
Jagdrecht in der Stadt grundsätzlich ruht, bemüht sich die Verwaltung im engen
Austausch mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen als untere Jagdbehörde,
regulierend in den Wildbestand einzugreifen oder andere Lösungen zu finden, wie
z. B. die in Wismar verwendeten Lebendfallen, bei denen das Wild anschließend
auch in der Stadt ohne Gefahren für die Bevölkerung erlegt werden kann, oder
eine mögliche Erhöhung des Jagddrucks in den angrenzenden Eigenjagdbezirken und
gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Dazu wird die Hansestadt Stralsund in den
Austausch mit den Jägern der Stadt und des unmittelbaren Umlandes gehen.
Und auch wenn das Landesjagdgesetz gerade erst am 19.03.2024 novelliert
wurde, entschließt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern vielleicht dazu, das
Wildtiermanagement analog wie in Baden-Württemberg in einem gemeinsamen Jagd-
und Wildtiermanagementgesetz zu regeln, um den unterschiedlichen teils konfliktträchtigen
Interessengegensätzen von Grundstückseigentümern, Bevölkerung, der Land- und
Forstwirtschaft, den Straßenverkehrsteilnehmern, des Naturschutzes, der
Erholungssuchenden, der Jäger und Jägerinnen besser gerecht zu werden.
Frau Graf hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.