Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um die Sicherheit der Bewohner und insbesondere der Schulkinder zu gewährleisten?

2.    Gibt es bereits Pläne, wie die Wildschweine aus dem betroffenen Bereich entfernt werden sollen?

3.    Welche Informationen und Anweisungen gibt die Stadtverwaltung den Bewohnern, um sich bei einer möglichen Begegnung mit den Wildschweinen richtig zu verhalten?

 

Herr Tanschus beantwortet die Anfrage im Zusammenhang wie folgt:

 

Wilde Tiere gelten nach § 960 BGB in Deutschland als herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Das bedeutet, dass sie keinen Besitzer oder Eigentümer haben und entsprechend niemand für deren Verschulden haftbar gemacht werden kann.

 

Dennoch erobern nicht nur Wildschweine, sondern auch Rehe, Wildvögel und weitere Wildtiere immer mehr den Siedlungsraum und zeigen dabei erstaunliche Anpassungsfähigkeiten an die menschliche Präsenz. Dies führt verstärkt zu Konflikten zwischen Mensch und Wildtier.

 

Eine aktive Vergrämung hilft nicht, diesen Konflikt zu lösen, da diese nicht dauerhaft erfolgversprechend ist und die Tiere immer wieder zurückkehren. So auch in diesem Fall. Die Wildschweine sind sehr gute Schwimmer und kommen teilweise über den Strelasund nach Stralsund. Tagsüber halten sie sich im Schilfgürtel auf und kommen zum Abend oder zur Dämmerung heraus, um auf Futtersuche zu gehen.

Ferner ruht nach dem Bundesjagdgesetz die Jagd in befriedeten Bezirken. Aus diesem Grund kann ein Wildschadensausgleich ebenso wenig gefordert werden wie das Töten der Wildtiere, zumal die Ausübung der Jagd in einem so dicht besiedelten Gebiet wie der Hansestadt Stralsund faktisch kaum möglich ist.

 

Daher gilt folgendes zu beachten: Grundsätzlich sind Wildschweine friedliche Tiere. Sie haben Angst vor dem Menschen und sind nicht aggressiv. Sie verstecken sich und kommen erst heraus, wenn sich die Menschen in ihre Häuser und Wohnungen zurückgezogen haben. Daher ist es auch so wichtig, dass die Tiere ihre Scheu vor dem Menschen nicht verlieren.

 

Das bedeutet zu allererst kein Füttern oder Einrichten von Futterstellen, wie Komposthaufen außerhalb der Grundstücke, und letztendlich Grundstücke so einzuzäunen und zu sichern, dass Wildtiere keinen Zutritt erlangen können.

Wenn es zu Begegnungen mit Wildschweinen kommt, werden folgende Verhaltensregeln empfohlen:

 

·         Ruhe bewahren

·         Stehenbleiben und dann langsam zurückziehen

·         Ausreichend Abstand halten und das Tier nicht einengen

·         Dem Wildschwein eine Rückzugsmöglichkeit geben

·         Nur langsame Bewegungen machen

·         Auf keinen Fall hektisch werden und wegrennen

 

Es ist wichtig, auch den Kindern diese Verhaltensregeln beizubringen und sie über die Gefahren aufzuklären, die von Wildtieren ausgehen.

 

Ausführliche und weitere Informationen zu Wildschweinen sind im Übrigen auch auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund unter dem Stichwort Wildschweine zu finden.

 

Trotz dessen, dass die Jagd nach dem Jagdrecht in der Stadt grundsätzlich ruht, bemüht sich die Verwaltung im engen Austausch mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen als untere Jagdbehörde, regulierend in den Wildbestand einzugreifen oder andere Lösungen zu finden, wie z. B. die in Wismar verwendeten Lebendfallen, bei denen das Wild anschließend auch in der Stadt ohne Gefahren für die Bevölkerung erlegt werden kann, oder eine mögliche Erhöhung des Jagddrucks in den angrenzenden Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Dazu wird die Hansestadt Stralsund in den Austausch mit den Jägern der Stadt und des unmittelbaren Umlandes gehen.

 

Und auch wenn das Landesjagdgesetz gerade erst am 19.03.2024 novelliert wurde, entschließt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern vielleicht dazu, das Wildtiermanagement analog wie in Baden-Württemberg in einem gemeinsamen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zu regeln, um den unterschiedlichen teils konfliktträchtigen Interessengegensätzen von Grundstückseigentümern, Bevölkerung, der Land- und Forstwirtschaft, den Straßenverkehrsteilnehmern, des Naturschutzes, der Erholungssuchenden, der Jäger und Jägerinnen besser gerecht zu werden.

 

Frau Graf hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.