Anfrage:

 

1.    Welche Rolle spielen in der Ansiedlungspolitik der Stadtverwaltung Wettbewerbs- und Marktveränderungen sowie mögliche Verdrängungseffekte für mittelständische Unternehmen vor Ort durch die Neuansiedlung potenzieller großer Wettbewerber?

2.    Die Hansestadt Stralsund greift als Verpächterin der Flächen des maritimen Gewerbeparks mittelbar auf den Wettbewerb ein. Spielen die unter 1. genannten Punkte (Wettbewerbs- und Marktveränderungen, Verdrängungseffekte) bei der Verpachtung von Flächen im maritimen Gewerbepark eine Rolle?

3.    Wie unterstützt die Verwaltung am Markt befindliche mittelständische Unternehmen, die durch die Ansiedlung von Wettbewerbern erheblich unter Druck geraten?

 

Herr Fürst antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Die Hansestadt Stralsund, speziell die Wirtschaftsförderung, greift mit ihrer Tätigkeit nicht in den Markt ein. Interessenten für Ansiedlungen; Firmenerweiterungen oder -verlagerungen werden unabhängig von deren Größe, Geschäftsfeldern oder Marktanteilen betreut.

Sehr wohl werden durch Marktanalysen (z.B. Kundenbefragungen, Gutachten u.ä.) Angebotslücken in der Stadt bzw. Region festgestellt und daraufhin gezielt Marktteilnehmer für den Standort Stralsund interessiert (z.B. Sportartikel, Bio-Fachmärkte, Einrichtungshäuser, Großhändler, spezielle Fachdienstleister).

 

zu 2.:

Bei der Verpachtung von Flächen im Maritimen Industrie- und Gewerbegebiet Volkswerft spielen Marktveränderungen eine entscheidende Rolle. Das strategische Ziel für das Maritime Industrie- und Gewerbegebiet Volkswerft ist eine maritime Ausrichtung speziell in den Kompetenzbereichen Schiffbau, Schiffsreparatur und Metallbau mit möglichst einer Vielzahl mittelständischer Unternehmen.

Das wirtschaftliche Klumpenrisiko mit nur einem großen Pächter soll vermieden werden und ist in der Vergangenheit auich vermieden worden. Die Pächter sollen nach Möglichkeit einen eigenen Markt bespielen und darüber hinaus durch Kooperationen mit anderen Pächtern Geschäftsmodelle aufbauen.

Beispiel: Premator (Konservierung) arbeitet für mehrere Firmen auf dem Gelände,

so z.B. Fosen, SSR, Ostseestaal, Weiße Flotte.

 

Zu 3.

Die Hansestadt Stralsund subventioniert grundsätzlich keine Unternehmen.

 

Herr Suhr erklärt, dass Kernpunkt der Anfrage ist, wie sich die Hansestadt Stralsund bei Anfragen von Unternehmen verhält, durch deren Ansiedelung davon auszugehen ist, dass ansässige mittelständische Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Er verweist auf die Debatte zur Ansiedelung von XXXLutz und die zu erwartenden Auswirkungen auf bereits ansässige Möbelhäuser.

 

Herr Fürst führt aus, dass durch die Wirtschaftsförderung die Unternehmen unabhängig von Größe, Geschäftsfeldern oder Marktanteilen betreut werden. Zur Ansiedelung eines Möbelmarktes weist er auf das regionale Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2019 hin. Dieses hat deutlich herausgestellt, dass in der Hansestadt Stralsund und der Region Vorpommern ein Defizit an Einrichtungshäusern besteht. Es ist Praxis, dann gezielt auf Marktteilnehmer zuzugehen und das Interesse abzufragen.

 

Herr Suhr erkundigt sich nach dem Umgang mit den Aussagen eines Gutachtens, wonach ein bis zwei ansässige Möbelhändler durch die Ansiedelung von XXXLutz in der Existenz gefährdet sind.

 

Herr Fürst verweist erneut auf das Gutachten für die gesamte Region Vorpommern. Es besteht demnach speziell im Bereich Einrichtungshäuser ein Defizit. Eine Realisierung eines Ansiedelungsvorhabens in der Hansestadt Stralsund ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung daher nachvollziehbar.

 

Herr Kuhn ist der Auffassung, dass die Hansestadt Stralsund mit einem großen Möbelmarkt auf die überregionale Konkurrenz reagieren muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.