Anfrage:

 

1.    Liegt der Verwaltung eine einer betrieblichen Vollkostenrechnung vergleichbare Finanzübersicht für den maritimen Gewerbepark vor?

2.    Wenn nein, wie ermittelt die Hansestadt Stralsund dann die konkreten Finanzdaten unter Einbeziehung aller Faktoren (interne Verrechnungen, Personaleinsatz, Infrastrukturaufwendungen, Investitionen und Abschreibungen, etc.), um zu einem alle Faktoren einbeziehenden Ergebnis zu kommen?

3.    Wie ist die Kalkulationsgrundlage zur Ermittlung der Pachthöhen einschließlich der durch die Hansestadt erbrachten personellen und infrastrukturellen Dienstleistungen?

 

Der Oberbürgermeister beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

Es wird versichert, dass die Verrechnung aller Positionen nach den rechtlichen Grundlagen, nach Haushaltsrecht, nach der Doppik und allen Rahmenbedingungen erfolgt.

Bisher liegen 1,5 Jahre als wirtschaftlicher Abrechnungszeitraum zugrunde.

Der Oberbürgermeister geht davon aus, dass die Anfrage dazu dient, Kritikpunkte am MIG (Maritimer Industrie und Gewerbepark) Volkswerft zu finden.

In dem Zusammenhang erinnert der Oberbürgermeister daran, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI dem Haushalt, der für den Ankauf des Werftgeländes entscheidend gewesen ist, nicht zugestimmt hat.

Herr Dr.-Ing. Badrow teilt mit, dass ihm keine offiziell vorlegbare Vollkostenrechnung vorliegt. Die bekannten Zahlen zeigen eine positive Entwicklung auf, so dass die Hansestadt Stralsund mittelfristig mit dem MIG Geld verdienen wird.

Die Hansestadt Stralsund verfolgte den Ansatz, den Standort zu erhalten und Spekulationen entgegenzuwirken. Dies ist gelungen.

Außerdem sollten möglichst viele Arbeitsplätze entstehen. Momentan, also nach 1,5 Jahren, sind 500 Personen auf dem MIG beschäftigt. Als Zielstellung nennt der Oberbürgermeister 1.000 Beschäftigte.

Zudem sollte die Verpachtung zu marktgerechten Konditionen erfolgen, die eine schnelle Belegung ermöglichen. Auch dies ist gelungen.

Der Oberbürgermeister zeigt sich stolz über das bisher Erreichte und kann die Suche nach Kritikpunkten nicht nachvollziehen.

Abzüglich des Anlagevermögens hat die Hansestadt Stralsund 14 Mio. € für den Erwerb des Werftgeländes bezahlt. Derzeit werden ca. 3,5 Mio. € an Pachteinnahmen generiert. Die Hansestadt Stralsund investiert weiter, u.a. in den Schiffslift, um die Bedingungen am Standort zu optimieren.

Die Entwicklung bezeichnet der Oberbürgermeister als planmäßig und in positiver Hinsicht zukunftsorientiert und wirtschaftlich erfolgreich.

 

Herr Gränert hat keine Nachfrage.

 

Herr Danter bittet um eine konkrete Beantwortung der gestellten Fragen.

 

Der Oberbürgermeister wiederholt, dass sich die Hansestadt Stralsund mit dem MIG Volkswerft auf einem guten Weg befindet. Alle Einnahmen und Ausgaben werden dargestellt. Die belegenden Werte sind nachweisbar. Das Personal, die Investitionen und AfA-Tabellen sind berücksichtigt. Eine sachliche Beantwortung wird nachgereicht.

 

Herr Suhr stellt klar, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI dem Ankauf des Werftgeländes mehrheitlich zugestimmt hat.

Die Intention der Anfrage orientierte nicht darauf, Kritikpunkte zu finden, sondern es liegt lediglich ein berechtigtes Informationsbedürfnis zugrunde.

Herr Suhr teilt für seine Fraktion mit, dass diese froh über jede erfolgreiche Ansiedlung auf dem MIG Volkswerft ist.

Die geäußerte Unterstellung des Oberbürgermeisters weist er ausdrücklich zurück und bittet um eine sachliche Beantwortung.

 

Der Oberbürgermeister sichert das Nachreichen einer detaillierten Antwort zu.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.

 

 

Durch den Oberbürgermeister wird folgende Beantwortung nachgereicht:

 

zu 1.:

Der Maritime Industrie- und Gewerbepark Volkswerft (MIG) wird als ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Kernhaushalt der Hansestadt Stralsund geführt. Es gelten somit für die Aufstellung der Planwerte inkl. der dafür notwendigen Sach- und Untersachkonten die Vorgaben des Haushaltsrechts sowie in Teilen steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften (§ 41 GemHVO M-V).

Aufgrund der gewählten Darstellungsform für den Gesamthaushalt (Planung und Bewirtschaftung auf der Leistungsebene) und somit der Einzeldarstellung in der jeweiligen Teilergebnisrechnung erfolgt die Veranschlagung und auch die Abrechnung sämtlicher zuordenbarer Aufwendungen und Erträge in den hierfür erforderlichen Sach- und Untersachkonten.

Beim BgA MIG wurden im Vergleich zu den übrigen BgA der Hansestadt weitere Präzisierungen in der Darstellung der Kontenstruktur vorgenommen, um die Vielzahl und Komplexität der Geschäftsvorfälle transparent und nachvollziehbar abzubilden.

Gemäß § 27 GemHVO Doppik M-V erfolgt eine weitergehende Zuordnung der entstehenden Aufwendungen und Erträge in einer Kosten- und Leistungsrechnung. Durch diese Überführung der direkt zuordenbaren Aufwendungen und Erträge in Kosten und Leistungen und somit in eine Kostenstellenstruktur erfolgt auf Kostenträgern die entsprechende Erfassung einzelner Kostenarten und somit eine qualifizierte Aufbereitung aller anfallenden direkt zuordenbaren Geschäftsvorfälle in einer Kosten- und Leistungsrechnung, die als Instrument zum Treffen, zur Fundierung und Kontrolle von Entscheidungen und Strategien herangezogen werden kann und wird.

Ergänzt wird diese Kostenrechnung durch ein verwaltungsinternes Controlling und Berichtswesen, u.a. in Form von regelmäßigen Plan-Ist-Vergleichen im Rahmen der Kostenrechnung, ämterübergreifenden Vertragsprüfungen etc..

Abschließend wird erwähnt, dass seit dem Flächenerwerb des Werftgeländes nebst Aufbau und Anlagen im Frühjahr 2022 lediglich ein Rumpfgeschäftsjahr (2022) und ein vollumfängliches Wirtschaftsjahr (2023) vorliegen. Auf aussagekräftige Vergleichswerte zum Aufbau vergleichbarer Organisationsstrukturen und umfangreiche Erfahrungswerte konnte somit nicht zurückgegriffen werden. Die aktuelle Aufbaustruktur und Verfahrensweise werden stetig hinterfragt, weiterentwickelt und ausgebaut.

 

zu 2.:

Aktuell werden für den BgA MIG die Ertragssteuererklärungen für die Jahre 2022 und 2023 erstellt. In diese werden noch nicht dargestellte interne Leistungsverrechnungen (u.a. Personal) einfließen, deren Datenerhebung und Berechnung sich umfänglich darstellen.

Die Berechnungen für Abschreibungen erfolgte unter Zuhilfenahme der entsprechend bekannten Anschaffungs- und Herstellungskosten i.V.m. den steuerlich einschlägigen Afa-Tabellen. Diese Prozesse werden bzw. wurden durch eine externe Steuerberatungsgesellschaft begleitet.

Die internen Leistungsverrechnungen Dienstleistungen EDV und Zinsaufwendungen Kredit MIG Volkswerft wurden durch Planansätze im Teilergebnishaushalt bereits berücksichtigt. Notwendige Investitionsbedarfe wurden i.d.R. anhand von Zustandsbesichtigung oder unter Zuhilfenahme von Sachverständigen ermittelt und fließen in die Finanzplanung ein. Anfallende Aufwendungen bzw. Auszahlungen wurden über die entsprechenden Sach- und Untersachkonten des MIG abgerechnet.

 

zu 3.:

Grundlage der abgeschlossenen Miet- und Pachtverträge ist der Abgleich mit (Vergleichs-) Mieten und Pachten je m² für Büroflächen bzw. Produktionshallen. Diese bilden den Grundpreis der Mieten bzw. Pachten. Dazu kommen pauschalisierte Nebenkosten in Höhe von 50% der Grundmiete bzw.-pacht. Die Kosten für Strom, Wasser und Gas werden wie Betriebskosten abgerechnet und den Mietern/Pächtern in Rechnung gestellt.