Bezugnehmend auf TOP 7.14 gibt der Präsident erneut den Hinweis, dass Auskünfte zu geschäftlichen Belangen einer Gesellschaft mit 100%iger Beteiligung der Hansestadt Stralsund keine Anfragen sein können.

Vielmehr ist ein Auskunftsersuchen nach § 71 Absatz 4 KV M-V zu stellen.

Dieses können nur eine Fraktion oder ein Viertel aller Gemeindevertreter beantragen - nicht aber einzelne Bürgerschaftsmitglieder. Zudem ist eine Aussprache wie beantragt nicht vorgesehen.

Da unternehmerische Interessen einer städtischen Gesellschaft berührt werden, ist außerdem eine Behandlung nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung möglich.

 

Insofern schlägt Herr Paul vor, die Fraktion DIE LINKE./SPD als Einreicher anzusehen und die Angelegenheit unter TOP 15.1.2 zu behandeln.