Sitzung: 18.04.2024 Bürgerschaft
Bezugnehmend auf TOP 7.14 gibt
der Präsident erneut den Hinweis, dass Auskünfte zu geschäftlichen Belangen
einer Gesellschaft mit 100%iger Beteiligung der Hansestadt Stralsund keine
Anfragen sein können.
Vielmehr ist ein
Auskunftsersuchen nach § 71 Absatz 4 KV M-V zu stellen.
Dieses können nur eine Fraktion
oder ein Viertel aller Gemeindevertreter beantragen - nicht aber einzelne
Bürgerschaftsmitglieder. Zudem ist eine Aussprache wie beantragt nicht vorgesehen.
Da
unternehmerische Interessen einer städtischen Gesellschaft berührt werden, ist
außerdem eine Behandlung nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung möglich.
Insofern
schlägt Herr Paul vor, die Fraktion DIE LINKE./SPD als Einreicher anzusehen und
die Angelegenheit unter TOP 15.1.2 zu behandeln.