Sitzung: 04.04.2024 Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Herr Metz und
Frau Ulm von der Firma UmweltPlan erhalten auf Antrag des Ausschussvorsitzenden
Rederecht.
Herr Steinbach
führt in die Thematik ein und erklärt, dass die Fortschreibung alle fünf Jahre
vorgenommen werden muss. Im Vergleich zur zweiten Fortschreibung haben sich die
Berechnungsgrundlagen und die gesetzlichen Vorgaben geändert. Das hatte zur
Folge, dass mehr Straßen betrachtet werden mussten als noch 2018. Herr
Steinbach macht deutlich, dass nur die Straßen betrachtet wurden, wo sich die
gesetzliche Verpflichtung ergeben hat.
Die
Beschlussfassung durch die Bürgerschaft soll am 23.05.2024 erfolgen, demnach
müsste der Ausschuss die Vorlage in seiner Sitzung am 02.05.2024 zur
Beschlussfassung empfehlen.
Herr Metz
zeigt an Hand einer kurzen Präsentation die wichtigsten Inhalte des
Lärmaktionsplanes. Herr Metz erklärt nochmals, das Gemeinden zur Aufstellung
eines Lärmaktionsplanes für solche Straßen verpflichtet sind, bei denen es sich
um Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio.
Fahrzeugen / Jahr handelt.
Als betroffen
gelten die Personen, die in einem Lärmpegelbereich leben, der über 55 dB liegt.
Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, die Anzahl der Betroffenen zu reduzieren.
Eine
Beschlussfassung ist zwingend nötig, damit der Lärmaktionsplan in Kraft treten
kann.
Um eine
Reduzierung des Lärms zu erreichen, werden Vorschläge erarbeitet und alle fünf
Jahre geprüft, wie sich die Betroffenheiten entwickelt haben und ob die
Maßnahmen Wirkung zeigen. Herr Metz weist weiter darauf hin, dass kein
Rechtsanspruch auf die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan
besteht. Mögliche Maßnahmen wären die Erneuerung der Fahrbahn oder das
Einrichten einer Tempo-30-Zone, wobei die Umsetzung der Maßnahmen
unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Weitere Maßnahmen wären die Abrückung
von der Wohnbebauung oder die Stärkung des Radverkehrs. Geprüft wurde
beispielsweise die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 in der Prohner
Straße oder die Verbesserung der Straßenoberfläche im Heinrich-Heine-Ring.
Beide Maßnahmen würden zu einer signifikanten Reduzierung des Lärmpegels
führen.
Um über den
Lärmaktionsplan zu informieren, gab es eine Informationsveranstaltung und die
Träger öffentliche Belange wurden beteiligt. Grundsätzlich bestehen gegenüber
dem Plan keine Einwendungen.
Auf Nachfrage
von Herrn Bauschke erklärt Herr Metz, dass nur messbare Maßnahmen geprüft
wurden, wobei davon auszugehen ist, dass auch ein Ausbau des Radverkehrs zu
einer Lärmreduzierung beiträgt, dies allerdings nicht messbar ist.
Auf die
Nachfrage von Herrn Suhr, ob für die dritte Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
die gleichen Straßen betrachtet wurden, wie vor fünf Jahren, erklärt Herr
Steinbach, dass durch die Gesetzesänderung deutlich mehr Straßen hinzugekommen
sind.
Herr Steinbach
ergänzt, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen deshalb aufgenommen und geprüft
wurde, weil alleine diese Maßnahme zu einer deutlichen Lärmminderung führt,
dennoch war dies nicht die einzige Maßnahme, die geprüft wurde.
Auf Nachfrage
teilt Herr Steinbach mit, dass keine Maßnahme ausschließlich auf Grundlage des
Lärmaktionsplanes umgesetzt wurde oder wird. Hier werden auch immer andere
gesetzliche Grundlagen beachtet oder Vorgaben umgesetzt. Bei einer
Lärmreduzierung handelt es sich oft um ein Nebenprodukt (Straßensanierung).
Herr Haack
erkundigt sich, ob bei der Berechnungsgrundlage auch Elektroautos
berücksichtigt wurden. Dazu erklärt Herr Metz von UmweltPlan, dass die
Berechnungsgrundlagen auf Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor basieren, da
Elektrofahrzeuge noch nicht so weit verbreitet sind und es sich um eine
Bestandsaufnahme handelt.
Der
Ausschussvorsitzende beantragt, den Lärmaktionsplan zur Beratung in die
Fraktionen zu verweisen, mit der Maßgabe, das Thema in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung abschließend zu
beraten.
Er stellt den
Antrag zur Abstimmung.
Herr Bauschke schließt den Tagesordnungspunkt.
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen