Herr Metz und Frau Ulm von der Firma UmweltPlan erhalten auf Antrag des Ausschussvorsitzenden Rederecht.

 

Herr Steinbach führt in die Thematik ein und erklärt, dass die Fortschreibung alle fünf Jahre vorgenommen werden muss. Im Vergleich zur zweiten Fortschreibung haben sich die Berechnungsgrundlagen und die gesetzlichen Vorgaben geändert. Das hatte zur Folge, dass mehr Straßen betrachtet werden mussten als noch 2018. Herr Steinbach macht deutlich, dass nur die Straßen betrachtet wurden, wo sich die gesetzliche Verpflichtung ergeben hat.

Die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft soll am 23.05.2024 erfolgen, demnach müsste der Ausschuss die Vorlage in seiner Sitzung am 02.05.2024 zur Beschlussfassung empfehlen.

 

Herr Metz zeigt an Hand einer kurzen Präsentation die wichtigsten Inhalte des Lärmaktionsplanes. Herr Metz erklärt nochmals, das Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für solche Straßen verpflichtet sind, bei denen es sich um Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen / Jahr handelt.

Als betroffen gelten die Personen, die in einem Lärmpegelbereich leben, der über 55 dB liegt. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, die Anzahl der Betroffenen zu reduzieren.

 

Eine Beschlussfassung ist zwingend nötig, damit der Lärmaktionsplan in Kraft treten kann.

Um eine Reduzierung des Lärms zu erreichen, werden Vorschläge erarbeitet und alle fünf Jahre geprüft, wie sich die Betroffenheiten entwickelt haben und ob die Maßnahmen Wirkung zeigen. Herr Metz weist weiter darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan besteht. Mögliche Maßnahmen wären die Erneuerung der Fahrbahn oder das Einrichten einer Tempo-30-Zone, wobei die Umsetzung der Maßnahmen unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Weitere Maßnahmen wären die Abrückung von der Wohnbebauung oder die Stärkung des Radverkehrs. Geprüft wurde beispielsweise die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 in der Prohner Straße oder die Verbesserung der Straßenoberfläche im Heinrich-Heine-Ring. Beide Maßnahmen würden zu einer signifikanten Reduzierung des Lärmpegels führen.

Um über den Lärmaktionsplan zu informieren, gab es eine Informationsveranstaltung und die Träger öffentliche Belange wurden beteiligt. Grundsätzlich bestehen gegenüber dem Plan keine Einwendungen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bauschke erklärt Herr Metz, dass nur messbare Maßnahmen geprüft wurden, wobei davon auszugehen ist, dass auch ein Ausbau des Radverkehrs zu einer Lärmreduzierung beiträgt, dies allerdings nicht messbar ist.  

 

Auf die Nachfrage von Herrn Suhr, ob für die dritte Fortschreibung des Lärmaktionsplanes die gleichen Straßen betrachtet wurden, wie vor fünf Jahren, erklärt Herr Steinbach, dass durch die Gesetzesänderung deutlich mehr Straßen hinzugekommen sind.

 

Herr Steinbach ergänzt, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen deshalb aufgenommen und geprüft wurde, weil alleine diese Maßnahme zu einer deutlichen Lärmminderung führt, dennoch war dies nicht die einzige Maßnahme, die geprüft wurde.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Steinbach mit, dass keine Maßnahme ausschließlich auf Grundlage des Lärmaktionsplanes umgesetzt wurde oder wird. Hier werden auch immer andere gesetzliche Grundlagen beachtet oder Vorgaben umgesetzt. Bei einer Lärmreduzierung handelt es sich oft um ein Nebenprodukt (Straßensanierung).

 

Herr Haack erkundigt sich, ob bei der Berechnungsgrundlage auch Elektroautos berücksichtigt wurden. Dazu erklärt Herr Metz von UmweltPlan, dass die Berechnungsgrundlagen auf Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor basieren, da Elektrofahrzeuge noch nicht so weit verbreitet sind und es sich um eine Bestandsaufnahme handelt.

 

Der Ausschussvorsitzende beantragt, den Lärmaktionsplan zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen, mit der Maßgabe, das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung abschließend zu beraten.

 

Er stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Herr Bauschke schließt den Tagesordnungspunkt.


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen