Sitzung: 16.04.2024 Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung
Herr Tuttlies
greift die Thematik zum Einschulungsverfahren auf und reflektiert die
vorangegangenen Anfragen der Bürgerschaft. Er teilt mit, dass die Hansestadt
Stralsund bemüht ist, die Informationen zu den einzelnen Schulen den Eltern
bestmöglich digital auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen.
Anhand einer
Präsentation geht Herr Tuttlies auf das aktuell laufende Einschulungsverfahren
ein. Zu den Schulanmeldungen der Jahrgangsstufe 5 entgegnet er, dass die
Rückmeldungen teilweise verspätet im April eingegangen sind.
Auch macht Herr
Tuttlies darauf aufmerksam, dass es weiterhin keine Schuleinzugsbereichssatzung
für die Hansestadt Stralsund gibt. Dementsprechend wird bei überschreitender
Schulkapazität nach dem Härtefallprinzip beziehungsweise nach dem
Entfernungsprinzip entschieden.
Als Beispiel für
die Entscheidung nach dem Härtefall-/ oder Entfernungsprinzip benennt Herr
Tuttlies das Schulzentrum am Sund. Für die Jahrgangsstufe 5 wurden insgesamt
194 Kinder angemeldet, was die Aufnahmekapazität (112 Plätze) deutlich
übersteigt.
Mit Abschluss des
Entscheidungsverfahren für die Jahrgangsstufe 5 werden die Eltern Anfang/ Mitte
Mai 2024 die Zuweisungsschreiben erhalten.
Für die
Jahrgangsstufe 1 teilt Herr Tuttlies mit, dass Entscheidungsverfahren noch
nicht abgeschlossen ist. Die Gesamtkapazität in der Hansestadt Stralsund für
die Jahrgangsstufe beläuft sich auf 536 Plätze. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
wurden 477 Kinder angemeldet.
Des Weiteren gibt
Herr Tuttlies den Hinweis, dass an überfragten Schulen keine auswärtigen
Schüler/-innen aufgenommen werden.
Neben dem aktuellen
Sachstand zum Entscheidungsverfahren der Jahrgangsstufe 7 nimmt Herr Tuttlies
abschließend Bezug auf bereits eingegangene Widersprüche.
Der
Ausschussvorsitzende leitet in den nächsten Tagesordnungspunkt ein.