Herr Tuttlies greift die Thematik zum Einschulungsverfahren auf und reflektiert die vorangegangenen Anfragen der Bürgerschaft. Er teilt mit, dass die Hansestadt Stralsund bemüht ist, die Informationen zu den einzelnen Schulen den Eltern bestmöglich digital auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen.

 

Anhand einer Präsentation geht Herr Tuttlies auf das aktuell laufende Einschulungsverfahren ein. Zu den Schulanmeldungen der Jahrgangsstufe 5 entgegnet er, dass die Rückmeldungen teilweise verspätet im April eingegangen sind.

 

Auch macht Herr Tuttlies darauf aufmerksam, dass es weiterhin keine Schuleinzugsbereichssatzung für die Hansestadt Stralsund gibt. Dementsprechend wird bei überschreitender Schulkapazität nach dem Härtefallprinzip beziehungsweise nach dem Entfernungsprinzip entschieden.

 

Als Beispiel für die Entscheidung nach dem Härtefall-/ oder Entfernungsprinzip benennt Herr Tuttlies das Schulzentrum am Sund. Für die Jahrgangsstufe 5 wurden insgesamt 194 Kinder angemeldet, was die Aufnahmekapazität (112 Plätze) deutlich übersteigt.

 

Mit Abschluss des Entscheidungsverfahren für die Jahrgangsstufe 5 werden die Eltern Anfang/ Mitte Mai 2024 die Zuweisungsschreiben erhalten.

 

Für die Jahrgangsstufe 1 teilt Herr Tuttlies mit, dass Entscheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Gesamtkapazität in der Hansestadt Stralsund für die Jahrgangsstufe beläuft sich auf 536 Plätze. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden 477 Kinder angemeldet.

 

Des Weiteren gibt Herr Tuttlies den Hinweis, dass an überfragten Schulen keine auswärtigen Schüler/-innen aufgenommen werden.

 

Neben dem aktuellen Sachstand zum Entscheidungsverfahren der Jahrgangsstufe 7 nimmt Herr Tuttlies abschließend Bezug auf bereits eingegangene Widersprüche.

 

Der Ausschussvorsitzende leitet in den nächsten Tagesordnungspunkt ein.