Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob alle Dauerkleingärten gemäß Bundeskleingartengesetzt im Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund mit dem Eintrag: „Grünfläche, Zweckbestimmung Dauerkleingarten“ gesichert werden können.
Das Ergebnis soll dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung und dem Stadtkleingartenausschuss vorgestellt werden.
Herr Danter begründet den Antrag ausführlich.
Herr Lindner macht
deutlich, dass er den Antrag nicht nachvollziehen kann. Ihm sei nicht bekannt,
dass Kleingartenvereine aufgelöst werden sollen. Außerdem verweist er auf das
Kleingartenentwicklungskonzept, welches von der Verwaltung fortgeschrieben
wird. Zudem könne die Bürgerschaft bei der geplanten Auflösung eines
Kleingartenvereins mitentscheiden. Der vorliegende Antrag schaffe aus seiner
Sicht unnötigen Verwaltungsaufwand.
Weiter argumentiert
Herr Lindner, dass er es für problematisch halte, sich mit der Aufnahme der
Vereine in den jeweiligen Flächennutzungsplan auf lange Sicht festzulegen. Für
die Fraktion Bürger für Stralsund teilt er mit, dass diese den Antrag ablehnen
werde.
Herr Klingschat
teilt die Auffassung seines Vorredners und ergänzt, dass viele Vorstände in
Kleingartenvereinen Schwierigkeiten haben, die geltenden Bestimmungen aus dem
Bundeskleingartengesetz durchzusetzen. Viele Parzellen werden nicht mehr wie
vorgeschrieben bewirtschaftet. Eine Umgestaltung einzelner Parzellen, zum
Beispiel zu Spielplätzen oder Obstwiesen, wäre bei einer Festschreibung der
Anlagen im Flächennutzungsplan nicht mehr möglich. Die CDU/FDP-Fraktion lehne
den Antrag ebenfalls ab.
Herr Danter macht
deutlich, dass der Flächennutzungsplan baurechtlich bindend sei und die Anlagen
deshalb aufgenommen werden sollten, unabhängig von Absprachen oder Konzepten,
um die Gärten langfristig zu sichern.
Da es keinen weiteren Redebedarf gibt, stellt Herr Paul den Antrag AN 0026/2024 zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt