Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob alle Dauerkleingärten gemäß Bundeskleingartengesetzt im Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund mit dem Eintrag: „Grünfläche, Zweckbestimmung Dauerkleingarten“ gesichert werden können.

 

Das Ergebnis soll dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung und dem Stadtkleingartenausschuss vorgestellt werden.

 


Herr Danter begründet den Antrag ausführlich.

 

Herr Lindner macht deutlich, dass er den Antrag nicht nachvollziehen kann. Ihm sei nicht bekannt, dass Kleingartenvereine aufgelöst werden sollen. Außerdem verweist er auf das Kleingartenentwicklungskonzept, welches von der Verwaltung fortgeschrieben wird. Zudem könne die Bürgerschaft bei der geplanten Auflösung eines Kleingartenvereins mitentscheiden. Der vorliegende Antrag schaffe aus seiner Sicht unnötigen Verwaltungsaufwand.

Weiter argumentiert Herr Lindner, dass er es für problematisch halte, sich mit der Aufnahme der Vereine in den jeweiligen Flächennutzungsplan auf lange Sicht festzulegen. Für die Fraktion Bürger für Stralsund teilt er mit, dass diese den Antrag ablehnen werde.

 

Herr Klingschat teilt die Auffassung seines Vorredners und ergänzt, dass viele Vorstände in Kleingartenvereinen Schwierigkeiten haben, die geltenden Bestimmungen aus dem Bundeskleingartengesetz durchzusetzen. Viele Parzellen werden nicht mehr wie vorgeschrieben bewirtschaftet. Eine Umgestaltung einzelner Parzellen, zum Beispiel zu Spielplätzen oder Obstwiesen, wäre bei einer Festschreibung der Anlagen im Flächennutzungsplan nicht mehr möglich. Die CDU/FDP-Fraktion lehne den Antrag ebenfalls ab.

 

Herr Danter macht deutlich, dass der Flächennutzungsplan baurechtlich bindend sei und die Anlagen deshalb aufgenommen werden sollten, unabhängig von Absprachen oder Konzepten, um die Gärten langfristig zu sichern.

 

Da es keinen weiteren Redebedarf gibt, stellt Herr Paul den Antrag AN 0026/2024 zur Abstimmung:


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt