Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Ausbau des Carl-Heydemann-Rings zwischen Arbeitsamt und Barther Straße mehrere Varianten zur Führung des Radverkehrs zu prüfen. Neben Radfahr- und Schutzstreifen auf der Fahrbahn soll auch die Anlage separater Radwege in die Prüfung mit einbezogen werden. In der Prüfung sollen die Kosten für die benannten Maßnahmen ebenso eingeschätzt werden wie die zu den Varianten erforderlichen Eingriffe in Natur und Umwelt.

 

Das Ergebnis soll dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorgestellt werden.

 


Herr Haack begründet den Antrag. Die Planungen für den Bereich seien im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorgestellt und befürwortet worden. Die Fraktion Bürger für Stralsund sei allerdings mit der Anlage der Fahrradwege unzufrieden. Aus ihrer Sicht wäre ausreichend Platz, um im Interesse der Sicherheit separate Fahrradwege und nicht wie geplant Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn anzulegen.

Aus Sicht von Herrn Haack seien auch die Kosten für beide Varianten, Verbreitern der Fahrbahn oder Anlegen separater Radwege, zu prüfen.

Als zusätzliches Problem eines Fahrradstreifens auf der Fahrbahn werden die parkenden Autos am Fahrbahnrad und die Bushaltestellen betrachtet. 

Nachfolgend geht Herr Haack auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI ein. Im Interesse der Sache werde die Fraktion Bürger für Stralsund diesem zustimmen.

 

Herr Lange erklärt für die Fraktion DIE LINKE./SPD, dass der Intention des Antrages gefolgt werde. Gleichwohl sollten die Vor- und Nachteile zunächst im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung betrachtet werden. Er stellt daher den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verweisung des Antrages AN 0020/2024 zur Beratung in den genannten Fachausschuss.

 

Herr Bauschke berichtet aus dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung, dass die Verwaltung aus Sicht der Fraktion CDU/FDP plausibel dargelegt habe, dass die Fahrbahnbreiten auch vor dem Hintergrund einer einheitlichen Verkehrsführung es zuließen, den Fahrradstreifen auf der Fahrbahn anzulegen. Er teilt für die Fraktion CDU/FDP mit, dass vor dem Hintergrund einer vorzunehmenden Kostenschätzung dennoch dem Änderungsantrag AN 0033/2024 zugestimmt werden könne.

 

Herr Suhr erläutert den Änderungsantrag. Es sei sinnvoll, die einzelnen Aspekte zu prüfen, um eine bewusste Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Danter merkt an, dass Grundlage für derartige Planungen die Empfehlung zum Bau von Radverkehrsanlagen aus dem Jahr 2010 sei. Seit dieser Zeit habe sich auch die StVO geändert und die Empfehlung sei aus seiner Sicht nicht mehr aktuell und entspreche ggf. nicht mehr den gesellschaftlichen Anforderungen. Er regt an, zu überdenken, ob von dieser Empfehlung zukünftig Abstand genommen werden könne.

 

Herr Lange zieht den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verweisung in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung zurück.

 

Herr Paul lässt über den Änderungsantrag AN 0033/2024 abstimmen:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Ausbau des Carl-Heydemann-Rings zwischen Arbeitsamt und Barther Straße mehrere Varianten zur Führung des Radverkehrs zu prüfen. Neben Radfahr- und Schutzstreifen auf der Fahrbahn soll auch die Anlage separater Radwege in die Prüfung mit einbezogen werden. In der Prüfung sollen die Kosten für die benannten Maßnahmen ebenso eingeschätzt werden wie die zu den Varianten erforderlichen Eingriffe in Natur und Umwelt.

 

Das Ergebnis soll dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorgestellt werden.

 

Abstimmung: Einstimmig beschlossen

2024-VII-02-1309

 

Abschließend stellt der Präsident den Ursprungsantrag AN 0020/2024 einschließlich des Beschlusses 2024-VII-02-1309 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen