Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie ist der neuste Sachstand hinsichtlich der Umsetzung des AN 0007/2024 aus der letzten Bürgerschaftssitzung?

 

2.    Wie viele Gespräche wurden diesbezüglich, mit wem und wann geführt.

 

3.    Wie werden die Aussichten eingeschätzt die Leistungsangebote der SIC GmbH in der bisherigen Form erhalten zu können?

 

Der Oberbürgermeister beantwortet die kleine Anfrage im Zusammenhang wie folgt:

 

Aufgrund der Gegebenheiten muss die SIC GmbH umgestaltet werden. Klar ist, dass die SIC weiterhin ihre Aufgaben wahrnehmen soll.

Das Sozialkaufhaus wird bis Ende 2024 fortgeführt. Die Verträge werden entsprechend verlängert.

Seit Februar 2024 findet ein ständiger Austausch zwischen Beteiligungsmanagement und SIC GmbH statt. Es wird eine betriebswirtschaftliche Auswertung und Analyse vorgenommen.

Der Aufsichtsrat befasste sich in den Sitzungen im Dezember 2023 sowie im Februar und im März 2024 mit der aktuellen Situation des Unternehmens. Die Sitzungen finden in kürzeren Abständen statt. Die nächste Sitzung des Aufsichtsrates ist im April geplant.

Es wurden außerdem Gespräche zwischen der SIC, dem Beteiligungsmanagement und Mitgliedern des Beirates des Jobcenters geführt. Die nächste Sitzung des Beirates des Jobcenters ist im April.

Die Vertreter von Kreishandwerkerschaft, Industrie- und Handelskammer, Stralsunder Mittelstandsvereinigung und DGB sprechen sich für den Erhalt der Strukturen der SIC aus und haben ein gemeinsames Statement nach Gesprächen bei der SIC in diesem Monat abgegeben.

Es werden zusätzliche Geschäftsfelder geprüft. Zusätzlich übernimmt die SIC die soziale Betreuung von Asylbewerbern in der Gemeinschaftsunterkunft in Wendorf.

Auch mit dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen hat es mehrere Treffen gegeben, um gemeinsame Themen in der Hansestadt Stralsund und im Landkreis zu besprechen.

Der Oberbürgermeister zeigt sich erfreut, dass der Kreistag am Montag eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 120.000 EURO für die SIC auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP, Bürger für Stralsund, Freie Wähler und Bürger für Vorpommern-Rügen beschlossen hat.

In dem Kontext spricht sich Herr Dr.-Ing. Badrow für eine faktenorientierte Debatte aus.

 

Herr Buxbaum dankt für die Beantwortung. Er erfragt, inwieweit die angesprochenen 120 T € verstetigt werden können.

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass die SIC der Hansestadt Stralsund im sozialen Bereich große Vorteile verschaffe. Dies solle erhalten bleiben.

Die bisherige Finanzierungsstruktur habe sich geändert. Dies und die daraus resultierenden Änderungen zu bewerten, sei Aufgabe der Bundesregierung. Es müsse geprüft werden, ob es andere Aufgabenfelder für die SIC gebe, die zukünftig finanziert werden oder werden sollten.

Grundsätzlich müssen die gesellschaftlichen Bedarfe auskömmlich finanziert werden. Wenn dies der Fall ist, könne die SIC auch kostendeckend arbeiten. Das müsse die Zielstellung sein. Die 120 T € werden dahingehend helfen, in der Umstrukturierung voranzukommen. Im sozialen Bereich gebe es vielfältige gesellschaftliche Aufgaben.

 

Herr Suhr berichtet aus dem Kreistag, dass die 120 T € als einmalige Transformationsaufwendung gedacht seien. Er bestätigt die Aussage des Oberbürgermeisters, dass weiterhin ein großer Bedarf bestehe. Gleichwohl müsse zur Kenntnis genommen werden, dass die Langzeitarbeitslosigkeit rückläufig sei. Daher müsse die Transformation tatsächlich angegangen werden. Herr Suhr erfragt, inwieweit die Bürgerschaft in den Transformationsprozess eingebunden werde.

 

Der Oberbürgermeister erläutert, dass ein Beschäftigter des Beteiligungsmanagements zur SIC abgeordnet worden sei. Dieser prüfe die einzelnen Arbeitsprozesse und soll einen Vorschlag erarbeiten, wie möglichst ohne Defizit Aufgaben weiter wahrgenommen werden können. Weitergeführt sollten nach Auffassung des Oberbürgermeisters u.a. die Stadtteilarbeit und das Strandbad.

Es gelte, einzelne Aspekte zu analysieren und Strukturen zu optimieren.

Sollte ein dauerhaftes Defizit festgestellt werden, müsse überlegt werden, in welcher Stärke die SIC weitergeführt werden könne.

Die Bürgerschaft werde in den Prozess mit eingebunden.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.