Anfrage:
1. Wie ist der neuste Sachstand hinsichtlich der Umsetzung des AN 0007/2024
aus der letzten Bürgerschaftssitzung?
2. Wie viele Gespräche wurden diesbezüglich, mit wem und wann geführt.
3. Wie werden die Aussichten eingeschätzt die Leistungsangebote der SIC
GmbH in der bisherigen Form erhalten zu können?
Der Oberbürgermeister beantwortet die kleine Anfrage im Zusammenhang wie folgt:
Aufgrund der Gegebenheiten muss die SIC GmbH umgestaltet werden. Klar ist, dass die SIC weiterhin ihre Aufgaben wahrnehmen soll.
Das Sozialkaufhaus wird bis Ende 2024 fortgeführt. Die Verträge werden entsprechend verlängert.
Seit Februar 2024 findet ein
ständiger Austausch zwischen
Beteiligungsmanagement und SIC GmbH statt. Es wird eine betriebswirtschaftliche Auswertung und
Analyse vorgenommen.
Der Aufsichtsrat befasste sich in den Sitzungen im Dezember 2023 sowie im Februar und im März
2024 mit der aktuellen Situation des Unternehmens. Die Sitzungen finden
in kürzeren Abständen statt. Die nächste
Sitzung des Aufsichtsrates ist im April geplant.
Es wurden außerdem Gespräche zwischen der SIC, dem
Beteiligungsmanagement und Mitgliedern des Beirates des Jobcenters geführt.
Die nächste Sitzung des Beirates des Jobcenters ist im April.
Die Vertreter von Kreishandwerkerschaft, Industrie- und
Handelskammer, Stralsunder Mittelstandsvereinigung und DGB sprechen sich für
den Erhalt der Strukturen der SIC aus und haben ein gemeinsames
Statement nach Gesprächen bei der SIC in diesem Monat abgegeben.
Es werden zusätzliche Geschäftsfelder geprüft.
Zusätzlich übernimmt die SIC die soziale
Betreuung von Asylbewerbern in der Gemeinschaftsunterkunft in Wendorf.
Auch mit dem Landrat des
Landkreises Vorpommern-Rügen hat es mehrere Treffen gegeben, um gemeinsame
Themen in der Hansestadt Stralsund und im Landkreis zu besprechen.
Der
Oberbürgermeister zeigt sich erfreut, dass der Kreistag am Montag eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 120.000
EURO für die SIC auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP, Bürger für
Stralsund, Freie Wähler und Bürger für Vorpommern-Rügen beschlossen hat.
In dem Kontext spricht sich Herr
Dr.-Ing. Badrow für eine faktenorientierte Debatte aus.
Herr Buxbaum dankt für die
Beantwortung. Er erfragt, inwieweit die angesprochenen 120 T € verstetigt
werden können.
Der Oberbürgermeister führt aus,
dass die SIC der Hansestadt Stralsund im sozialen Bereich große Vorteile
verschaffe. Dies solle erhalten bleiben.
Die bisherige
Finanzierungsstruktur habe sich geändert. Dies und die daraus resultierenden
Änderungen zu bewerten, sei Aufgabe der Bundesregierung. Es müsse geprüft
werden, ob es andere Aufgabenfelder für die SIC gebe, die zukünftig finanziert
werden oder werden sollten.
Grundsätzlich müssen die
gesellschaftlichen Bedarfe auskömmlich finanziert werden. Wenn dies der Fall
ist, könne die SIC auch kostendeckend arbeiten. Das müsse die Zielstellung
sein. Die 120 T € werden dahingehend helfen, in der Umstrukturierung
voranzukommen. Im sozialen Bereich gebe es vielfältige gesellschaftliche
Aufgaben.
Herr Suhr berichtet aus dem
Kreistag, dass die 120 T € als einmalige Transformationsaufwendung gedacht
seien. Er bestätigt die Aussage des Oberbürgermeisters, dass weiterhin ein
großer Bedarf bestehe. Gleichwohl müsse zur Kenntnis genommen werden, dass die
Langzeitarbeitslosigkeit rückläufig sei. Daher müsse die Transformation
tatsächlich angegangen werden. Herr Suhr erfragt, inwieweit die Bürgerschaft in
den Transformationsprozess eingebunden werde.
Der Oberbürgermeister erläutert, dass ein Beschäftigter des Beteiligungsmanagements zur SIC abgeordnet worden sei. Dieser prüfe die einzelnen Arbeitsprozesse und soll einen Vorschlag erarbeiten, wie möglichst ohne Defizit Aufgaben weiter wahrgenommen werden können. Weitergeführt sollten nach Auffassung des Oberbürgermeisters u.a. die Stadtteilarbeit und das Strandbad.
Es gelte, einzelne Aspekte zu analysieren und Strukturen zu optimieren.
Sollte ein dauerhaftes Defizit festgestellt werden, müsse überlegt werden, in welcher Stärke die SIC weitergeführt werden könne.
Die Bürgerschaft werde in den Prozess mit eingebunden.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.