Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Weshalb wurde für die geplanten Pachterhöhungen der Stralsunder Garagen keine Einwohnerversammlung gemäß § 16 der KV M-V abgehalten?

 

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:

 

in § 16 Abs. 1 KV M-V heißt es: „Der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde. Zu diesem Zweck sollen Einwohnerversammlungen abgehalten sowie andere geeignete Formen einer bürgernahen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit angewendet werden.“

 

Bei der Vermietung von Garagen bzw. der entgeltpflichtigen Überlassung von Land für die Errichtung von Garagen handelt es sich um einen privatrechtlichen Vorgang mit einem klar abgrenzbaren Kreis von Betroffenen, nicht aber um eine allgemein bedeutsame Angelegenheit der Gemeinde.

 

Herr Haack ist der Auffassung, dass man die Thematik aufgrund der Masse an Betroffenen als allgemein bedeutsame Angelegenheit ansehen könne. Er erfragt, ob die Hansestadt Stralsund bereits Kontakt mit dem Gutachterausschuss aufgenommen habe.

 

Herr Dr. Raith erläutert, dass allgemein bedeutsam heißt, dass die Thematik jede Einwohnerin und jeden Einwohner interessieren könne. Er geht davon aus, dass der Personenkreis, der keine Garage pachtet, weniger interessiert an der Problematik sei. Er berichtet, dass der Gutachterausschuss kontaktiert und die Aufgabenstellung dargelegt worden sei.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.