Sitzung: 14.03.2024 Bürgerschaft
Einwohnerfrage Frau Rüsing:
1.
Welche Befugnisse hat die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nach den im Inland (§3 StGB) oder auf
deutschen Schiffen und Flugzeugen (§4 StGB) zur Anwendung gebrachten
Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen), um die Belange der in der
Hansestadt wohnhaften Inländer zu regeln?
2.
Hat die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund die rechtlichen Möglichkeiten und die Kompetenz, die Entscheidungen
des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund zu beeinflussen, zu überprüfen
und diese gegebenenfalls abzulehnen bzw. rückgängig zu machen?
3.
Zu welchem Zeitpunkt und durch wen
wurde die Hansestadt Stralsund im US-amerikanischen Firmenverzeichnis 'dun
& bradstreet' angemeldet? Bitte nennen Sie die aktuelle DUN S - Nummer.
Zusatzfrage:
4.
In welchen nationalen und
internationalen Firmenverzeichnissen und Handelsregistern wird die Hansestadt
Stralsund noch gelistet?
Da die Frau Rüsing zur Sitzung nicht anwesend ist, beantwortet der Präsident der Bürgerschaft die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
zu 1.:
Die §§
3 und 4 StGB regeln die Geltung des deutschen Strafrechts und legen somit
insbesondere fest, ob eine Straftat der deutschen Strafgewalt unterfällt. Die
deutsche Strafgewalt wird durch die Strafgerichtsbarkeit - also die Amtsgerichte,
Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof - ausgeübt. Diese
Gerichte unterstehen nicht der Hansestadt Stralsund, sondern sind Teil der
Judikative. Es besteht hier also keine Regelungsbefugnis der Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund - weder für Inländer noch für Ausländer. Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund ist aber beispielsweise befugt, in den von ihr
erlassenen Satzungen bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten zu
definieren.
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund ist ferner befugt, alle wichtigen
Angelegenheiten der Hansestadt Stralsund zu regeln, soweit sie nicht in der
Zuständigkeit eines anderen Rechtsträgers liegen. Zu denken wäre hier etwa an
andere Gemeinden, den Landkreis, das Land Mecklenburg-Vorpommern oder den Bund.
Ebenfalls ist die Regelungskompetenz der Bürgerschaft von der Aufgabenhoheit
des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund abzugrenzen. Dieser ist mit
eigenen Kernaufgaben und Befugnissen ausgestattet.
zu 2.:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat die Befugnis, bestimmte
Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu überprüfen, abzulehnen bzw. rückgängig
zu machen bzw. den Oberbürgermeister zu beauftragen, soweit es sich nicht um
die o. g. Kernaufgaben des Oberbürgermeisters handelt.
So
kann die Bürgerschaft beispielsweise Anfragen an den Oberbürgermeister stellen,
Akteneinsicht nehmen, Beschlussvorlagen des Oberbürgermeisters prüfen und diese
auch ablehnen bzw. modifizieren.
Bestimmte
Aufgabenbereiche - etwa die Aufgaben im sog. übertragenen Wirkungskreis - sind
jedoch der Entscheidungszuständigkeit der Bürgerschaft entzogen, sie hat dann
allenfalls die Möglichkeit, den Oberbürgermeister zu beraten.
Spiegelbildlich
hierzu hat auch der Oberbürgermeister die Befugnis, das Handeln der Bürgerschaft
zu überprüfen. So kann er etwa Beschlüssen der Bürgerschaft widersprechen,
soweit sie rechtswidrig sind oder das Wohl der Hansestadt Stralsund gefährden.
zu 3.:
Bei
dem D&B-Firmenverzeichnis handelt es sich nicht um ein amtliches
Verzeichnis wie das deutsche Handelsregister, sondern um ein privat geführtes.
Dun
& Bradstreet ist dabei eine sogenannte Wirtschaftsauskunftei, also ein
Unternehmen, das Wirtschaftsdaten von verschiedenen am Markt tätigen Akteuren -
etwa Unternehmen, Firmen, Vereine aber auch Behörden - sammelt und insbesondere
deren Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungszuverlässigkeit und Insolvenzrisiko
bewertet. Die Hansestadt Stralsund hat sich nicht selbst im Verzeichnis
"Dun & Bradstreet" angemeldet. Die Seite sammelt die Daten vielmehr
aus öffentlich verfügbaren Quellen bzw. extrapoliert diese.
Da die
Hansestadt Stralsund neben ihrer hoheitlichen Tätigkeit auch vielfältig am
Markt teilnimmt, etwa wenn sie Waren und Dienstleistungen beschafft oder
Bauvorhaben durchführt, besteht für Wirtschaftsakteure augenscheinlich auch ein
Interesse, Informationen über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt
Stralsund zu erhalten.
zu 4.:
Da
neben Dun & Bradstreet noch unzählige weitere Wirtschaftsauskunfteien
existieren, ist es nicht möglich, nachzuvollziehen, in welchen Verzeichnissen
die Hansestadt Stralsund gelistet ist.
Die Hansestadt Stralsund selbst
ist nicht im Deutschen Handelsregister eingetragen.