Einwohnerfrage Frau Rüsing:

 

1.    Welche Befugnisse hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nach den im Inland (§3 StGB) oder auf deutschen Schiffen und Flugzeugen (§4 StGB) zur Anwendung gebrachten Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen), um die Belange der in der Hansestadt wohnhaften Inländer zu regeln?

 

2.    Hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die rechtlichen Möglichkeiten und die Kompetenz, die Entscheidungen des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund zu beeinflussen, zu überprüfen und diese gegebenenfalls abzulehnen bzw. rückgängig zu machen?

 

3.    Zu welchem Zeitpunkt und durch wen wurde die Hansestadt Stralsund im US-amerikanischen Firmenverzeichnis 'dun & bradstreet' angemeldet? Bitte nennen Sie die aktuelle DUN S - Nummer.

 

Zusatzfrage:

4.    In welchen nationalen und internationalen Firmenverzeichnissen und Handelsregistern wird die Hansestadt Stralsund noch gelistet?

 

Da die Frau Rüsing zur Sitzung nicht anwesend ist, beantwortet der Präsident der Bürgerschaft die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

zu 1.:

Die §§ 3 und 4 StGB regeln die Geltung des deutschen Strafrechts und legen somit insbesondere fest, ob eine Straftat der deutschen Strafgewalt unterfällt. Die deutsche Strafgewalt wird durch die Strafgerichtsbarkeit - also die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof - ausgeübt. Diese Gerichte unterstehen nicht der Hansestadt Stralsund, sondern sind Teil der Judikative. Es besteht hier also keine Regelungsbefugnis der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund - weder für Inländer noch für Ausländer. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund ist aber beispielsweise befugt, in den von ihr erlassenen Satzungen bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten zu definieren.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund ist ferner befugt, alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Stralsund zu regeln, soweit sie nicht in der Zuständigkeit eines anderen Rechtsträgers liegen. Zu denken wäre hier etwa an andere Gemeinden, den Landkreis, das Land Mecklenburg-Vorpommern oder den Bund. Ebenfalls ist die Regelungskompetenz der Bürgerschaft von der Aufgabenhoheit des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund abzugrenzen. Dieser ist mit eigenen Kernaufgaben und Befugnissen ausgestattet.

 

zu 2.:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat die Befugnis, bestimmte Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu überprüfen, abzulehnen bzw. rückgängig zu machen bzw. den Oberbürgermeister zu beauftragen, soweit es sich nicht um die o. g. Kernaufgaben des Oberbürgermeisters handelt.

 

So kann die Bürgerschaft beispielsweise Anfragen an den Oberbürgermeister stellen, Akteneinsicht nehmen, Beschlussvorlagen des Oberbürgermeisters prüfen und diese auch ablehnen bzw. modifizieren.

 

Bestimmte Aufgabenbereiche - etwa die Aufgaben im sog. übertragenen Wirkungskreis - sind jedoch der Entscheidungszuständigkeit der Bürgerschaft entzogen, sie hat dann allenfalls die Möglichkeit, den Oberbürgermeister zu beraten.

 

Spiegelbildlich hierzu hat auch der Oberbürgermeister die Befugnis, das Handeln der Bürgerschaft zu überprüfen. So kann er etwa Beschlüssen der Bürgerschaft widersprechen, soweit sie rechtswidrig sind oder das Wohl der Hansestadt Stralsund gefährden.

 

zu 3.:

Bei dem D&B-Firmenverzeichnis handelt es sich nicht um ein amtliches Verzeichnis wie das deutsche Handelsregister, sondern um ein privat geführtes.

Dun & Bradstreet ist dabei eine sogenannte Wirtschaftsauskunftei, also ein Unternehmen, das Wirtschaftsdaten von verschiedenen am Markt tätigen Akteuren - etwa Unternehmen, Firmen, Vereine aber auch Behörden - sammelt und insbesondere deren Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungszuverlässigkeit und Insolvenzrisiko bewertet. Die Hansestadt Stralsund hat sich nicht selbst im Verzeichnis "Dun & Bradstreet" angemeldet. Die Seite sammelt die Daten vielmehr aus öffentlich verfügbaren Quellen bzw. extrapoliert diese.

 

Da die Hansestadt Stralsund neben ihrer hoheitlichen Tätigkeit auch vielfältig am Markt teilnimmt, etwa wenn sie Waren und Dienstleistungen beschafft oder Bauvorhaben durchführt, besteht für Wirtschaftsakteure augenscheinlich auch ein Interesse, Informationen über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Stralsund zu erhalten. 

 

zu 4.:

Da neben Dun & Bradstreet noch unzählige weitere Wirtschaftsauskunfteien existieren, ist es nicht möglich, nachzuvollziehen, in welchen Verzeichnissen die Hansestadt Stralsund gelistet ist.

Die Hansestadt Stralsund selbst ist nicht im Deutschen Handelsregister eingetragen.