Anfrage:
1.
Wurde
oder ist die Hansestadt Stralsund mit dem Einzug von Rundfunkgebühren
beauftragt?
2.
Wenn
ja, in welcher Höhe wurden Gebühren in den Jahren 2021, 2022 und 2023
eingezogen?
3.
Wenn
ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
Herr Liß beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
zu 1. und 3.:
Für die
Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen sind gemäß § 111 Abs. 1
Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) i.V.m. §§ 1, 5 Abs. 2
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) und § 3 der
Vollstreckungszuständigkeits- und kostenlandesverordnung M-V u.a. die
Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte zuständig. Die
Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen seitens der
Landesrundfunkanstalten, obliegt damit auch der Hansestadt Stralsund.
zu 2.:
Bei der Hansestadt
Stralsund wurden im Jahr 2021 - 1.175 Amtshilfeersuchen mit einer
Forderungssumme von rund 376,0 TEUR, im Jahr 2022 - 1.041 Ersuchen mit einem
Gesamtbetrag von rund 340,0 TEUR und im Jahr 2023 - 1.349 Ersuchen in Höhe von
insgesamt rund 442,0 TEUR eingereicht. An den „ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice“, welcher im Auftrag der Landesrundfunkanstalten handelt,
wurden gerundet im Jahr 2021 - 219,0 TEUR, im Jahr 2022 - 199,0 TEUR und im
Jahr 2023 – 229,0 TEUR ausgekehrt. Es ist hierbei zu beachten, dass sich
Amtshilfeersuchen durch eine nachträgliche Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht oder Rücknahme des Ersuchens erledigen.
Herr Kühnel
erfragt, ob bei einer Pauschale von 25 € pro Fall ein gerechtfertigter
Kosten-Nutzen-Aufwand für die Hansestadt Stralsund vorliege.
Herr Liß
informiert, dass die Pauschale vom Land mit dem NDR ausgehandelt werde. Eine
Wirtschaftlichkeit für die Hansestadt Stralsund sei aufgrund des Vorgehens und
des Aufwandes im Einzelfall nicht ermittelbar.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.