Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wurde oder ist die Hansestadt Stralsund mit dem Einzug von Rundfunkgebühren beauftragt?

2.    Wenn ja, in welcher Höhe wurden Gebühren in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eingezogen?

3.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

 

Herr Liß beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 3.:

Für die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen sind gemäß § 111 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) i.V.m. §§ 1, 5 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) und § 3 der Vollstreckungszuständigkeits- und kostenlandesverordnung M-V u.a. die Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte zuständig. Die Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen seitens der Landesrundfunkanstalten, obliegt damit auch der Hansestadt Stralsund.

 

zu 2.:

Bei der Hansestadt Stralsund wurden im Jahr 2021 - 1.175 Amtshilfeersuchen mit einer Forderungssumme von rund 376,0 TEUR, im Jahr 2022 - 1.041 Ersuchen mit einem Gesamtbetrag von rund 340,0 TEUR und im Jahr 2023 - 1.349 Ersuchen in Höhe von insgesamt rund 442,0 TEUR eingereicht. An den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, welcher im Auftrag der Landesrundfunkanstalten handelt, wurden gerundet im Jahr 2021 - 219,0 TEUR, im Jahr 2022 - 199,0 TEUR und im Jahr 2023 – 229,0 TEUR ausgekehrt. Es ist hierbei zu beachten, dass sich Amtshilfeersuchen durch eine nachträgliche Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Rücknahme des Ersuchens erledigen.

 

Herr Kühnel erfragt, ob bei einer Pauschale von 25 € pro Fall ein gerechtfertigter Kosten-Nutzen-Aufwand für die Hansestadt Stralsund vorliege.

 

Herr Liß informiert, dass die Pauschale vom Land mit dem NDR ausgehandelt werde. Eine Wirtschaftlichkeit für die Hansestadt Stralsund sei aufgrund des Vorgehens und des Aufwandes im Einzelfall nicht ermittelbar.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.