Anfrage:
1. Wie ist der Stand bei der Überführung der Volkswerft in eine Gesellschaftsform mit städtischer Beteiligung?
Herr Kellotat antwortet wie folgt:
zu
1.:
Mit Beschluss der Bürgerschaft wurde der Oberbürgermeister beauftragt,
zu prüfen, ob der Maritime Industrie und Gewerbepark „Volkswerft“ in eine
Gesellschaftsform mit städtischer Beteiligung umgewandelt oder überführt werden
kann. Die Prüfung soll offen erfolgen, so dass alle Gesellschaftsformen
berücksichtigt werden können.
Zunächst wird angemerkt, dass für eine Grundsatzentscheidung über die
zukünftige Organisationsform der „Volkswerft“, hier das Maritime Industrie und
Gewerbegebiet, mehrere Sachverhalte (rechtlich, steuerrechtlich,
wirtschaftlich) zu prüfen sind.
Hierfür kommen neben der Amtsverwaltung (Veranschlagung im Haushalt),
öffentlich-rechtliche (insbesondere Eigenbetrieb, Anstalt des öfftl. Rechts,
Zweckverband) oder privatrechtliche Organisationsformen (insbesondere GmbH,
privatrechtliche Stiftung, Verein) in Betracht.
Zu beachten ist dabei zwingend die Kommunalverfassung M-V, hier ab §§ 64
ff.
Nach § 69 Kommunalverfassung M-V sind Unternehmen einer Gemeinde
insbesondere nur zulässig, wenn der öffentliche Zweck das Unternehmen
rechtfertigt, das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen
Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf
steht und ebenso wichtig, dass die Gemeinde die Aufgabe ebenso gut und
wirtschaftlich wie Dritte erfüllen kann.
Für den Nachweis eines wichtigen Interesses der Gemeinde an einer
Privatrechtsform sind neben der Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile
auch ein Vergleich vorzunehmen, dass die Aufgabe im Vergleich zu den
öffentlich-rechtlichen Organisationsformen wirtschaftlicher durchgeführt werden
kann.
Derzeit werden mögliche relevante Organisationsformen untersucht und
deren Vor- und Nachteile geprüft und abgewogen.
Dieser Prozess ist auf Grund seiner Komplexität bisher noch nicht
abgeschlossen.
Herr Lindner dankt für die Ausführungen und merkt an, dass die zeitnahe
Vorlage von Ergebnissen der Prüfung wünschenswert sei.
Der Oberbürgermeister ist der Auffassung, dass die Hansestadt Stralsund
mit der bisherigen Struktur sehr erfolgreich gewesen sei. Gleichwohl stehe die
Hansestadt Stralsund weiterhin noch am Anfang. Das Maritime Industrie- und
Gewerbegebiet Volkswerft habe große Potenziale.
Er halte es für richtig, dass das Immobilieneigentum weiterhin bei der
Hansestadt Stralsund verbleibe.
In der Weiter-/Fortentwicklung des Areals werde eine Gesellschaft
vermutlich sinnvoller und pragmatischer sein. Dieser Prozess der Überführung
solle jedoch gut abgewogen und geprüft werden, so dass keine neuen
Rahmenbedingungen geschaffen werden, die u.a. mehr Geld verschlingen.
Herr Lange erkundigt sich nach dem zeitlichen Horizont der Prüfung.
Der Oberbürgermeister meint, dass eine Überführung in eine Gesellschaft
zukünftig unumgänglich sein werde, um sich schneller an neue Rahmenbedingungen
anzupassen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.