Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie ist der Stand bei der Überführung der Volkswerft in eine Gesellschaftsform mit städtischer Beteiligung?

 

Herr Kellotat antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Mit Beschluss der Bürgerschaft wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob der Maritime Industrie und Gewerbepark „Volkswerft“ in eine Gesellschaftsform mit städtischer Beteiligung umgewandelt oder überführt werden kann. Die Prüfung soll offen erfolgen, so dass alle Gesellschaftsformen berücksichtigt werden können.

 

Zunächst wird angemerkt, dass für eine Grundsatzentscheidung über die zukünftige Organisationsform der „Volkswerft“, hier das Maritime Industrie und Gewerbegebiet, mehrere Sachverhalte (rechtlich, steuerrechtlich, wirtschaftlich) zu prüfen sind.

 

Hierfür kommen neben der Amtsverwaltung (Veranschlagung im Haushalt), öffentlich-rechtliche (insbesondere Eigenbetrieb, Anstalt des öfftl. Rechts, Zweckverband) oder privatrechtliche Organisationsformen (insbesondere GmbH, privatrechtliche Stiftung, Verein) in Betracht.

 

Zu beachten ist dabei zwingend die Kommunalverfassung M-V, hier ab §§ 64 ff.

 

Nach § 69 Kommunalverfassung M-V sind Unternehmen einer Gemeinde insbesondere nur zulässig, wenn der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und ebenso wichtig, dass die Gemeinde die Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen kann.

 

Für den Nachweis eines wichtigen Interesses der Gemeinde an einer Privatrechtsform sind neben der Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile auch ein Vergleich vorzunehmen, dass die Aufgabe im Vergleich zu den öffentlich-rechtlichen Organisationsformen wirtschaftlicher durchgeführt werden kann.

 

Derzeit werden mögliche relevante Organisationsformen untersucht und deren Vor- und Nachteile geprüft und abgewogen.

 

Dieser Prozess ist auf Grund seiner Komplexität bisher noch nicht abgeschlossen. 

 

Herr Lindner dankt für die Ausführungen und merkt an, dass die zeitnahe Vorlage von Ergebnissen der Prüfung wünschenswert sei.

 

Der Oberbürgermeister ist der Auffassung, dass die Hansestadt Stralsund mit der bisherigen Struktur sehr erfolgreich gewesen sei. Gleichwohl stehe die Hansestadt Stralsund weiterhin noch am Anfang. Das Maritime Industrie- und Gewerbegebiet Volkswerft habe große Potenziale.

Er halte es für richtig, dass das Immobilieneigentum weiterhin bei der Hansestadt Stralsund verbleibe.

In der Weiter-/Fortentwicklung des Areals werde eine Gesellschaft vermutlich sinnvoller und pragmatischer sein. Dieser Prozess der Überführung solle jedoch gut abgewogen und geprüft werden, so dass keine neuen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die u.a. mehr Geld verschlingen.

 

Herr Lange erkundigt sich nach dem zeitlichen Horizont der Prüfung.

 

Der Oberbürgermeister meint, dass eine Überführung in eine Gesellschaft zukünftig unumgänglich sein werde, um sich schneller an neue Rahmenbedingungen anzupassen.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.