Anfrage:
1. Wie ist der Stand der Verwaltung in Bezug auf die Errichtung eines Hundestrands?
2. Gibt es bereits Pläne zur Herrichtung eines Hundespielplatzes?
Der Oberbürgermeister beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
Der Vorschlag, das Strandbad von
Oktober bis April freizugeben, ist durch die Bürgerschaft am 13.07.2023
abgelehnt worden. Ebenso abgelehnt wurde der Vorschlag, einen Hundestrand am
Schwemmi einzurichten, da dieser zu abgelegen und schlecht erreichbar sei.
Der Oberbürgermeister verweist
auf die Regelungen der Stralsunder Hundeverordnung. Diese regelt lediglich eine
Leinenpflicht (§3) in der Altstadt, an der Sundpromenade sowie in der
Brunnenaue. Zudem besteht nach § 4 ein Mitnahmeverbot auf Kinder- und Jugendspielplätzen
sowie am Strandbad.
Im gesamten restlichen
Stadtgebiet bestehe kein Leinenzwang nach der Verordnung. Das Mitnahmeverbot
gelte außerdem nicht am Strand von Devin (außerhalb des Naturschutzgebietes)
und am Schwemmi.
Der Oberbürgermeister stellt
klar, dass, soweit der Hund ohne Leine geführt wird, u.a. keine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit von dem Hund ausgehen dürfe.
In der Stadt gebe es außerdem
zusätzliche Angebote. So hält der Tierschutzverein eine Hundewiese vor, die
täglich nach Absprache geöffnet ist.
Auch dieser Ort ist relativ
abgelegen. Fakt ist, dass es kaum zentrale Orte gibt, an denen Hundespielplätze
möglich sind.
Die Stadt plant den Ausbau eines
durchgehenden Netzes von Erholungsflächen, so dass aus allen Siedlungsgebieten
Spazierwege im Grünen innerhalb 650 m zu Fuß erreichbar sind.
Damit erhielte jeder
Hundebesitzende die Möglichkeit, auf kurzem Weg eine Grünfläche zu erreichen.
Der Oberbürgermeister wirbt in
dem Kontext für das Vorhaben der Errichtung eines Grünen Gürtels in der
Hansestadt Stralsund.
Außerdem regt er an, nochmals
die Freigabe des Strandbades von Oktober bis April zu überdenken.
Frau Chill hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache
wird verzichtet.