Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Verfolgt die Hansestadt Stralsund weiterhin säumige GEZ Zahler?

 

2.       Hat die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 der NDR?

 

3.       Wie hoch war der Aufwand zur Verfolgung säumiger Gebührenzahler für die Hansestadt Stralsund in den Jahren 2021, 2022 und 2023?

 

Herr Liß antwortet wie folgt:

 

zu 1. und 2.:

Anders als im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind für die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des letztlich anzuwendenden § 3 der Vollstreckungszuständigkeits- und kostenlandesverordnung, zuletzt geändert am 02.05.2019, u.a. die Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte zuständig. Die Hansestadt Stralsund leistet daher weiterhin Amtshilfe zur Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge für den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", welcher im Auftrag der Landesrundfunkanstalten handelt.

 

zu 3.

Für die Bearbeitung einzelner Vorgänge zur Beitreibung des Rundfunkbeitrages entsteht ein nicht vorhersehbarer Zeitaufwand. So zahlen einige Schuldner und Schuldnerinnen bereits nach der Ankündigung der Zwangsvollstreckung, während bei anderen Vorgängen verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen notwendig sind. Auch erfolgt nicht bei jedem Amtshilfeersuchen eine separate Bearbeitung, sondern es werden in der Regel die Vorgänge schuldnerbezogen, zusammen mit den eigenen Forderungen oder mit weiteren Amtshilfeersuchen, abgearbeitet. Eine Angabe zum Aufwand insgesamt, auf die alleinige Tätigkeit zur Betreibung des Rundfunkbeitrages kann daher nicht explizit erfolgen. Für die Amtshilfeersuchen erhält die Hansestadt Stralsund eine Pauschale des durch Vollstreckungskosten nicht gedeckten Vollstreckungsaufwandes von 25,00 EUR je Einzelfall. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Paragraphen geregelt.

 

Herr Rietesel hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.