Anfrage:
1. Verfolgt die Hansestadt Stralsund weiterhin säumige GEZ Zahler?
2. Hat die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 der NDR?
3. Wie hoch war der Aufwand zur Verfolgung säumiger Gebührenzahler für die Hansestadt Stralsund in den Jahren 2021, 2022 und 2023?
Herr Liß antwortet wie folgt:
zu 1. und 2.:
Anders als im
Bundesland Nordrhein-Westfalen sind für die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge
in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des letztlich anzuwendenden § 3 der
Vollstreckungszuständigkeits- und kostenlandesverordnung, zuletzt geändert am
02.05.2019, u.a. die Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
zuständig. Die Hansestadt Stralsund leistet daher weiterhin Amtshilfe zur
Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge für den "ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice", welcher im Auftrag der Landesrundfunkanstalten handelt.
zu 3.
Für die Bearbeitung
einzelner Vorgänge zur Beitreibung des Rundfunkbeitrages entsteht ein nicht
vorhersehbarer Zeitaufwand. So zahlen einige Schuldner und Schuldnerinnen
bereits nach der Ankündigung der Zwangsvollstreckung, während bei anderen
Vorgängen verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen notwendig sind. Auch erfolgt
nicht bei jedem Amtshilfeersuchen eine separate Bearbeitung, sondern es werden
in der Regel die Vorgänge schuldnerbezogen, zusammen mit den eigenen
Forderungen oder mit weiteren Amtshilfeersuchen, abgearbeitet. Eine Angabe zum
Aufwand insgesamt, auf die alleinige Tätigkeit zur Betreibung des
Rundfunkbeitrages kann daher nicht explizit erfolgen. Für die Amtshilfeersuchen
erhält die Hansestadt Stralsund eine Pauschale des durch Vollstreckungskosten
nicht gedeckten Vollstreckungsaufwandes von 25,00 EUR je Einzelfall. Dieser
Betrag ist in dem oben genannten Paragraphen geregelt.
Herr Rietesel hat
keine Nachfrage.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.