Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Sind die Baumängel im Bereich des Strandbades beseitigt?

 

2.    Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

3.    Weshalb dauert es jetzt bereits fast zwei Jahre und die Mängel sind immer noch nicht abgestellt?

 

Herr Bogusch beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Die Baumängel im Bereich des Strandbades sind noch nicht beseitigt.

 

zu 2 und 3.:

Vor Beginn der Mängelbeseitigung mussten erst gutachterlich die Ursachen für die Baumängel festgestellt werden, um im Ergebnis dessen eine fachgerechte Beseitigung der Mängel durch den Gutachter planen zu können. Die Ergebnisse des Gutachtens einschließlich der Empfehlung zur Mängelbeseitigung liegen vor und wurden sowohl von der Baufirma als auch von der Hansestadt Stralsund anerkannt. Der Beginn der Mängelbeseitigung wurde von der Betonbaufirma mehrfach angezeigt, musste aber zunächst verschoben werden, da der erforderliche Rückbau des Geländers nur durch die Metallbaufirma durchgeführt werden kann und die Arbeiten entsprechend zu koordinieren waren. Der dann für Ende 2023 angezeigte Beginn der Arbeiten konnte dann witterungsbedingt nicht mehr erfolgen.

 

Das Gutachten weist neben Mängeln beim Einbau des Betons auch eine mangelhafte Betonqualität auf. Dies hat jetzt zu einem Rechtsstreit zwischen dem Betonlieferanten und der Betonbaufirma geführt. Im Ergebnis dessen wurde vom Gericht ein neues Gutachten beauftragt, welches neu die Ursache für die Baumängel klären soll. Der vom Gericht beauftragte neue Gutachter hat der Betonbaufirma empfohlen, noch keine Sanierungsarbeiten durchzuführen, da das neue Gutachten zu anderen Ursachen der Baumängel und somit zu anderen Anforderungen an die Mängelbeseitigung kommen könnte.

 

Insofern soll zunächst das Ergebnis des neuen Gutachtens abgewartet werden, damit hoffentlich auf Grundlage eines von allen Beteiligten anerkannten Gutachtens die Beseitigung der Baumängel endlich erfolgen kann.

 

Herr Bogusch bittet um Verständnis, dass angesichts der Problemlage derzeit kein verbindlicher Termin für die Mängelbeseitigung benannt werden kann.

 

Herr Hofmann dankt für die Beantwortung. Der für die Baufahrzeuge eingerichtete Schotterstreifen sorge dafür, dass größere Bereiche des Strandes nicht nutzbar seien. Herr Hofmann erfragt, ob dafür eine Lösung gebe.

 

Nach Auffassung von Herrn Bogusch sei es schwer einzuschätzen, wann die Arbeiten zur Mängelbeseitigung tatsächlich beginnen. Er nimmt die Anregung entgegen, die Schotterfläche zu entfernen und bei Bekanntwerden eines Termins zur Mängelbeseitigung neu einzurichten.

 

Herr Philippen geht auf ein mögliches Risiko einer Insolvenz des bauausführenden Unternehmens ein. Im schlimmsten Falle müsse eine Komplettsanierung erfolgen.

 

Herr Bogusch führt dazu aus, dass gutachterlich festgestellt worden sei, dass die Sanierung der Oberfläche ausreiche, ein Neubau des Betonholmes damit nicht erforderlich sei. Vertragspartner der Hansestadt Stralsund sei ein Spezial-Tiefbau Unternehmen. Die Arbeiten seien jedoch von einem Subunternehmen ausgeführt worden. Daher müsse bei einem möglichen Insolvenzrisiko die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vertragspartners betrachtet werden.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die beantragte Aussprache abstimmen.

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2024-VII-02-1308

 

Herr Suhr erfragt, ob die gemachten Erfahrungen Einfluss auf zukünftige Vergaben hätten.

 

Herr Bogusch erläutert, dass mangelhafte Ausführungen von Bauleistungen bei zukünftigen Vergaben berücksichtig werden können. Es sei jedoch eher unwahrscheinlich, dass eine Vergabe zu einer derartigen Thematik zeitnah wieder erfolge.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hofmann teilt Herr Bogusch mit, dass eine Gefährdung des Bereiches durch die mangelhafte Ausführung nicht gegeben sei. Die Anlage sei weiterhin nutzbar.

 

Herr Philippen erkundigt sich nach dem Stand der Mängel am Geländer. Dieses roste und Schrauben fehlten.

 

Herr Bogusch stellt klar, dass die mangelhafte Ausführung erkannt und entsprechend das Geländer nicht abgenommen worden sei. Da für die Ausführung der Mängelbeseitigung am Betonholm ein Abbau des Geländers notwendig sei, habe man zunächst auf die Ausbesserung verzichtet.

Herr Bogusch berichtet, dass seitens des Fachbereiches immer wieder die Vorbereitungen zur Mängelbeseitigung angelaufen sind, z.B. verkehrsrechtliche Anordnung oder Bauvorberatung. Jedoch habe man stetig Hiobsbotschaften erhalten, wodurch diese Vorbereitungen obsolet wurden.

 

Es gibt keine weiteren Fragen.