Anfrage:
1.
Wie viele Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein
wurden im Jahr 2020, 2021 und im Jahr 2023 gestellt und wie viele wurden
hiervon jeweils bewilligt?
2.
2. Wie viele
Personen / Haushalte besitzen aktuell einen Wohnberechtigungsschein?
Wie viele waren es
im Jahr 2021 und 2022?
3.
Wie viele Personen / Haushalte haben aufgrund ihres
Einkommens ein Anrecht auf eine Sozialwohnung?
4.
Wie viele Sozialwohnungen bräuchte Stralsund, damit
alle Sozialwohnungsberechtigten eine geförderte Wohnung erhalten?
5.
Wie viele Personen / Haushalte besitzen zwar einen
Wohnberechtigungsschein, wohnen jedoch nicht in einer Sozialwohnung?
6.
Wie hoch ist die Nachfrage, die nicht befriedigt
werden kann?
7.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es aktuell und gab in
den Jahren 2021 und 2022.
Wie viele sind
aktuell in Planung, um welche Bauprojekte handelt es sich und wer sind die
Investoren/Eigentümer dieser? (aufgeschlüsselt in unterschiedliche
Förderprogramme etwa ‘Soziale Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau für mittlere
Einkommen’ und ‘Soziale Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau’)?
8.
Wie gestaltet sich zukünftig die Anzahl der
öffentlich geförderten Wohnungen in Hinblick auf deren Auslaufzeit?
9.
Wie viele Wohnungen fallen in den kommenden Jahren
aus der Sozialbindung?
Bitte tabellarisch
bis zum Jahr 2034 aufführen
Wird angedacht die
auslaufende Sozialbindung jeweils zu verlängern und welche
Bestrebungen gibt
es, die aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen zu ersetzen?
10. Wie viele Personen /
Haushalte mit Wohnberechtigungsschein fallen unter das Förderprogramm ‘Soziale
Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen’?
Wie viele dieser
Personen / Haushalte können nicht mit entsprechendem Wohnraum versorgt werden?
11. Wie viele Personen /
Haushalte mit Wohnberechtigungsschein fallen unter das Förderprogramm ‘Soziale
Wohnraumförderung – Mietwohnungsbau”?
Wie viele dieser
Personen / Haushalte können nicht mit entsprechendem Wohnraum versorgt werden?
Frau Dr. Gelinek beantwortet die große Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Wohnberechtigungsscheine
für die Wohnungssuche in der Hansestadt Stralsund wurden nicht beantragt,
sondern ausschließlich für die Wohnungssuche in anderen Städten. Die Anzahl der
gestellten und bewilligten Anträge ist nachfolgend dargestellt:
zu 2.:
Die
Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen im Jahresvergleich 2021 – 2023 ergibt
sich aus den bewilligten Anträgen und lautet wie folgt:
Hierbei
muss beachtet werden, dass sich die Gültigkeit der Berechtigung über den
Zeitraum von einem Jahr und auch auf andere Städte erstreckt. So kann es sein,
dass Personen mit einem gültigen Berechtigungsschein (einer anderen Stadt) nach
Stralsund gezogen sind und diesen hier nicht einzusetzen brauchten. Daher kann
die Verwaltung nur Aussagen zu der Anzahl der Berechtigungsscheine treffen, die
durch die Hansestadt Stralsund erstellt wurden.
zu 3.:
Hierzu wird durch
die Hansestadt Stralsund keine Statistik geführt und kann daher keine Aussage
getroffen werden.
zu 4.:
Hierzu
wird durch die Hansestadt Stralsund keine Statistik geführt und kann daher
keine Aussage getroffen werden.
Allerdings
haben nach Einschätzung der Verwaltung alle einkommensschwachen Haushalte in
Stralsund die Möglichkeit, adäquaten Wohnraum zu finden.
Dies
begründet sich wie folgt: Gemäß Pkt. 3 der Fortschreibung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) von 2023 standen Ende 2021 in Stralsund
insgesamt 1.193 Wohnungen leer, davon 598 im Stadtgebiet Knieper West und 223
WE im Stadtgebiet Grünhufe. Gemäß letztem Mietspiegel von 2018 (der neue
Mietspiegel ist in Arbeit) sind Wohnungen in Stralsund mit modernem Bad und
Heizung bereits ab 3,49 €/m² überwiegend in Grünhufe und Knieper West zu
finden.
zu 5.:
Hierzu wird durch
die Hansestadt Stralsund keine Statistik geführt und kann daher keine Aussage
getroffen werden.
zu 6.:
Hierzu wird durch
die Hansestadt Stralsund keine Statistik geführt und kann daher keine Aussage
getroffen werden.
zu 7.:
Sozialwohnungen
sind Wohnräume, die öffentlich gefördert wurden und sich dadurch in der
Belegungsbindung befinden. In 2020 gab es in Stralsund 40, im Jahr 2021 noch 18
Wohneinheiten. Für diese endet die Belegungsbindung im Oktober 2024.
Zur
Planung von Sozialwohnungen kann berichtet werden, dass im Dezember 2022 die
Brunst-Weber-Stiftung den Förderbescheid für 26 Mietwohnungen in der Reiferbahn
20 erhielt. Davon sind 14 barrierearm und 12 barrierefrei. Von den 26 Wohnungen
entfallen 13 barrierearme bzw. barrierefreie Wohnungen auf den 1. und 2.
Förderweg.
Im
Dezember 2023 erhielt die Muhsal Martens Stralsund Eichamt GbR den
Förderbescheid für 20 belegungsgebundene Wohnungen in Andershof. Diese müssen
bis zum 30.11.2025 errichtet und einer Vermietung zugeführt sein. Hier handelt
es sich um 16 barrierearme bzw. barrierefreie Wohnungen im 1. Förderweg und 4
ebenfalls barrierearme bzw. barrierefreie Wohnungen im 2. Förderweg.
Darüber
hinaus bemüht sich die SWG um Fördermittel aus dem Sonderprogramm
"Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte". Diese
sollen für insgesamt 35 Wohneinheiten, vor allem in Grünhufe, aber auch in
Knieper West, in der Tribseer Vorstadt und der Frankenvorstadt eingesetzt
werden.
zu 8.:
Die Belegungsbindung
wird gemäß Richtlinie vertraglich im Zuwendungsbescheid festgelegt und endet in
der Regel, wenn die gewährte Zuwendung zurückgezahlt ist. Zuständig ist hier
das Landesförderinstitut.
zu 9.:
Die
Belegungsbindung für die verbliebenen 18 Wohneinheiten endet bereits im Oktober
2024. Eine tabellarische Darstellung erübrigt sich daher.
Die
Frist für die Belegungsbindung wurde in der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von
Belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBau Soz RL
M-V vom 09.02.2023) festgelegt. Die Hansestadt Stralsund hat bezüglich einer
Verlängerung der Belegungsbindung keinen Einfluss.
zu 10. und 11.:
Die
Förderprogramme „Soziale Wohnraumförderung- Mietwohnungsbau“ oder
„Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen“ sind der Verwaltung nicht bekannt. Es
gibt entsprechend benannte Programme in anderen Bundesländern, etwa in Hessen
oder Berlin.
In
Mecklenburg Vorpommern gilt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von Belegungsgebundenen
Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBau Soz RL M-V vom
09.02.2023).“ Diese Richtlinie besagt, dass in festgelegten Gemeinden,
insbesondere solchen mit einer Wohnungsleerstandsquote unter 4 %, der Neubau,
die Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung zur Schaffung
belegungsgebundener, barrierearmer und barrierefreier Mietwohnungen gefördert
wird. Hier wird zielgruppenorientiert der erste und zweite Förderweg
unterschieden.
Zielgruppen
sind einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) und Haushalte mit mittlerem
Einkommen (2. Förderweg). Eine Förderung im 2. Förderweg setzt voraus, dass im
Bauvorhaben mindestens die gleiche Anzahl von Wohnungen wie im 1. Förderweg
geschaffen werden.
Es
handelt sich dabei um eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form
eines Baudarlehens zur Deckung der Gesamtausgaben mit einem Teilschuldenerlass
durch einen Tilgungsnachlass. Das Baudarlehen beträgt bei Schaffung von
Wohnungen im 1. Förderweg 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.925
EUR/m² Wohnfläche, sowie im 2. Förderweg 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal 2.730 EUR/m² Wohnfläche.
Die
Wohnungen sind ab Fertigstellung für die Dauer der planmäßigen
Darlehensrückzahlung, d. h. 40 Jahre, Haushalten zu überlassen, deren Einkommen
die geltenden Einkommensgrenzen bei einer Förderung im 1. Förderweg um nicht
mehr als 40 % und bei einer Förderung im 2. Förderweg um nicht mehr als 80 %
überschreiten. Die anfängliche Nettokaltmiete darf im 1. Förderweg höchstens
6,00 EUR je qm Wohnfläche und im 2. Förderweg höchstens 6,80 EUR je qm
Wohnfläche betragen. Mieterhöhungen sind erstmals ab dem 4. Jahr seit Bezugsfertigkeit
und folgend jeweils nach 2 Jahren in Höhe von monatlich 0,25 EUR je qm
Wohnfläche zulässig.
Herr Quintana Schmidt stellt fest, dass sich der Wohnraum im
unteren Preissegment im Wesentlichen in den Stadtteilen Grünhufe und Knieper
West befinde. Er erkundigt sich, wie die Stadt der Bildung von sozialen
Brennpunkten entgegensteuert.
Herr Dr.-Ing. Badrow führt aus, dass es unter den jetzigen Bedingungen schwierig sei, kostengünstig Wohnungen herzustellen. Entsprechend dem Stiftungszweck werde über die Brunst-Weber-Stiftung in der Reiferbahn Wohnraum im unteren Preissegment geschaffen.
Nach seiner Auffassung herrschen in Stralsund Verhältnisse, wonach Wohnungssuchende auch passenden Wohnraum in dem jeweiligen Preissegment finden können. Dies gelte für alle Stadtteile.
Der Oberbürgermeister betont, dass es ihm wichtig sei, dass es in den Wohnquartieren eine soziale Mischung gebe.
Einen Beitrag dazu leisten die SWG mbH und die Wohnungsbaugenossenschaften, die ein großes Angebot an Wohnraum bereithalten
Auf Nachfrage von Herrn Lange zur nicht vorhandenen Datenlage teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass diese Daten in der Hansestadt Stralsund nach ihrer Auffassung nicht erfasst werden können und eine Erfassung auch nicht geplant sei. Dazu wäre ein engmaschiges Überwachungsnetz erforderlich.
Es besteht kein weiterer Redebedarf.