Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtteil „Tribseer Wiesen“ liegende Gebiet soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das ca. 2,44 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund folgende Flurstücke:

×          Flur 53 Flurstücke 38/2, 39/2, 40/2, 41/2 und 49/8 vollständig

×          Flur 53 Flurstücke 27/11, 38/1, 39/3, 40/1 und 41/3 teilweise.

 

2. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Feuerwehr zu schaffen und damit der sicheren Gebietsabdeckung, sowie den aktuellen Anforderungen an eine Feuerwache Rechnung zu tragen.

Auf Grund der angrenzenden Erschließungsstraße ist die Fläche bereits siedlungsstrukturell gut eingebunden und eignet sich für die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen