Sitzung: 14.03.2024 Bürgerschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0004/2024
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81
„Sondergebiete Energieerzeugung und Freizeit in Grünhufe“ der Hansestadt
Stralsund umfasst folgende Flurstücke:
Gem. Stralsund, Flur 14, Flurstücke 54, 55, 56, 57, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 67,
68, 69 ganz und 58, 59, 70, 71, 72 anteilig.
2. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sondergebiete Energieerzeugung und Freizeit in Grünhufe“ der Hansestadt Stralsund (Anlagen 1 und 2) abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß Anlage 3 abgewogen.
3. Die Verwaltung wird verpflichtet, die externen Kompensationsmaßnahmen in der in Teil II Umweltbericht, Kap. 3.5.2, der Begründung (Anlage 2) beschriebenen Art und Weise auf den folgenden Flurstücken umzusetzen und die Flächen gemäß der Maßnahmenbeschreibung zu bewirtschaften:
Gemarkung Stralsund, Flur 14, ganz Flurstück 63,
Gemarkung Groß Kedingshagen, Flur 2, anteilig Flurstücke 57/2, 58/1 und 58/2,
Gemarkung Devin, Flur 1, anteilig Flurstücke 33, 34, 36, 37, 38, 95/8, 95/10, 104, 126/2, 130, 131, 132/1, 133/1, 134, 135, 136, 169, 170, 199/5, 200, 204, 205, 206 und 207.
4.
Auf der
Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl.
2023 I Nr. 394) wird der Bebauungsplan Nr. 81 „Sondergebiete
Energieerzeugung und Freizeit in Grünhufe“ der Hansestadt Stralsund“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A),
den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften in der
Fassung vom Januar 2024 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom Januar 2024
wird gebilligt.
5.
Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: 37 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen