Herr Hall erläutert die Vorlage.

 

Aufgrund eines Erlasses des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Dezember 2023, in dem die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren für Funktionsträger sowie Personen mit besonderen Aufgaben angepasst wurden, soll auch die Satzung der Hansestadt entsprechend angepasst werden. 

Es handelt sich um die erste Anpassung seit 10 Jahren. Herr Hall betont, dass es sich auch um eine Anerkennung des Ehrenamtes handelt.

 

Herr Peters begrüßt die Vorlage und geht von einer breiten Zustimmung des Ausschusses aus.

 

Herr Miseler erkundigt sich, ob es Nachwuchssorgen in der Feuerwehr gibt und die Erhöhung als Anreiz dienen soll.

Dies verneint Herr Hall, auch wenn es nie genug aktive Kammeraden geben kann. Die in der Satzung benannten Positionen sind alle besetzt.

 

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, stellt Herr Peters die Vorlage zur Abstimmung. 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0006/2024 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.


Abstimmung: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen