Herr Peters beantragt Rederecht für Frau Vetter.

Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig für das Rederecht.

 

Frau Vetter bedankt sich für die Einladung und schildert ihr Anliegen. Aus ihrer Sicht sollte es möglich sein, auf dem neugepflasterten Bereich (Verlängerung Sundpromenade) mit seinem angeleinten Hund spazieren zu gehen. Im Moment gilt für diesen Bereich ein Mitnahmeverbot, welches vom Ordnungsdienst auch geahndet wird.

 

Außerdem bemängelt Frau Vetter das Fehlen von entsprechenden Hinweisschildern in dem Bereich.

 

Herr Krusch bestätigt, dass das Mitnahmeverbot in der Hundeverordnung geregelt ist und auch gilt. Außerdem weist der Abteilungsleiter darauf hin, dass eine Beschilderung aufgrund der Hundeverordnung unnötig ist.

Von Seiten der Verwaltung ist es denkbar, den neuen Promenadenbereich als Verlängerung der Sundpromenade zu betrachten, so dass dann eine Mitnahme der angeleinten Hunde in dem gepflasterten Bereich möglich wäre. 

 

Eine Empfehlung des Ausschusses diesbezüglich wäre hilfreich.

 

Herr Bogusch ergänzt, dass eine Beschilderung bei einer Fläche mit diffusen Zugängen schwierig ist und die Regelung sich in der Hundeverordnung wiederfindet.

 

Eventuell wäre eine Hinweistafel denkbar.

 

Herr Schulz erinnert an viele Urlauber und Gäste, die die Hundeverordnung nicht kennen und hält Hinweisschilder daher für sinnvoll. 

Er spricht sich für jeweils ein Schild an den drei Hauptzugängen aus.

 

Herr Stuhr schlägt vor, an der Betonwand Graffiti aufzubringen oder den Weg zu markieren.

 

Herr Bogusch sagt zu, dass Anliegen in Bezug auf die Beschilderung als Prüfauftrag noch einmal mitzunehmen. 

 

Herr Schröder unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, die Verlängerung der Sundpromenade für Hunde freizugeben.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Krusch, dass die Freigabe ganzjährig erfolgen würde, eine zeitliche Begrenzung aber möglich wäre.

 

Frau Quintana Schmidt erkundigt sich, warum das Strandbad nicht von Oktober – April für Hunde und ihre Besitzer freigegeben ist. Dazu erklärt Herr Bogusch, dass die Bürgerschaft eine entsprechende Vorlage der Verwaltung abgelehnt hat und deshalb die alte Regelung Bestand hat.

Herr Peters fasst zusammen, dass sich der Ausschuss dafür ausspricht, den neu gestalteten Bereich als Verlängerung der Sundpromenade zu betrachten und es Hundebesitzern damit zu gestatten, ihre Hunde angeleint, ganzjährig im gepflasterten Bereich spazieren zu führen.

 

Herr Peters stellt die Empfehlung zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

 

Des Weiteren regt der Ausschuss an zu prüfen, ob durch eine entsprechende Kennzeichnung oder Hinweisschilder die geltenden Regelungen bekannter gemacht werden können.

 

In Bezug auf die Begehbarkeit des Strandes mit Hunden sollten aus Sicht des Vorsitzenden die Fraktionen entsprechende Anträge einbringen.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Krusch, dass er Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium hält, ob, da es sich nur um die Verlängerung der Sundpromenade handelt, eine Anpassung der Verordnung notwendig ist. Er würde den Gremienweg nicht weiterbeschreiten, sondern die Änderung so schnell wie möglich einarbeiten und umsetzen.

 

Da es keinen weiteren Redebedarf gibt, schließt Herr Peters den Tagesordnungspunkt.

 

19.03.2024 Anmerkung zum Protokoll (Jörg Schulz): Abgelehnt wurde die unsinnige Einrichtung eines Hundestrandes in den Wintermonaten. Der Aufenthalt von Hunden in den Wintermonaten sollte wie in anderen Ostseebädern von Oktober bis April gestattet sein.