Herr Bogusch erklärt, dass nicht nur, wie in dem Antrag gefordert, die Radfahrstreifen überprüft wurden, sondern die Prüfung allgemeiner ausgelegt und durchgeführt wurde.

 

Er teilt mit, dass es zulässig ist, Radfahrstreifen durchgängig rot zu markieren. Bei Schutzsteifen, die Bestandteil der Fahrbahn sind (gestrichelte Linie) ist dies unzulässig, hier kann lediglich eine punktuelle Markierung erfolgen.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Markierung nur an solchen Punkten notwendig ist, wo für den Radverkehr besondere Aufmerksamkeit erzeugt werden muss. So zum Beispiel, wenn ein Autofahrender einen rechts neben ihm befindlichen Radfahrstreifen/Schutzstreifen kreuzen muss. Es handelt sich um Situationen in denen der Radfahrende Vorrang hat und der Autofahrende durch die Markierung für die Situation sensibilisiert werden soll. Als Beispiel nennt der Abteilungsleiter die Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring. Bei einer Kreuzung im Stadtgebiet (Carl-Heydemann-Ring / Alte Richtenberger Straße) wurden die entsprechenden Markierungen noch nicht vorgenommen, dies soll aber nachgeholt werden. 

 

Herr Bogusch ergänzt, dass auch die Kreuzungsbereiche der Fahrradstraßen rot markiert sind.  

 

Herr Schröder erfragt, ob eine Evaluierung erfolgt ist, wie die Fahrradschutzstreifen angenommen bzw. genutzt werden. Dazu erklärt Herr Bogusch, dass keine separaten Radverkehrszählungen durchgeführt wurden. In Höhe der Fachhochschule auf dem Ostseeküstenradweg befindet sich eine Dauerzählstelle. Außerdem erfolgte im Herbst vergangenen Jahres eine Zählung im Bahnweg (Fahrradstraße). Die Zählung soll in den Sommermonaten noch einmal wiederholt werden, um Vergleichswerte erhalten zu können. 

 

 

Da auch Fahrradfahrende immer schneller unterwegs sind, hält Herr Schulz es für sinnvoll auch für Radfahrende Schikanen einzubauen, um diese auszubremsen.

 

Herr Bogusch nennt als Beispiel den Weg am ehemaligen Schwesternwohnheim und erklärt, dass ein eingebauter Huckel als Sprungschanze genutzt werden könnte. Ein Gitter könnte zu Unfällen und oder Verletzungen führen. Es handelt sich also um eine schwierige Situation, für die bisher noch keine Lösung gefunden werden konnte.

 

Da es keinen weiteren Redebedarf gibt schließt Herr Peters den Tagesordnungspunkt.