Herr Faasch teilt mit, dass der Beschluss der Bürgerschaft (2021-VII-06-0545) umgesetzt wird. Bei der Abnahme einer Baumaßnahme wurde allerdings festgestellt, dass die Anti-Sticker-Beschichtung auf den Masten nicht die gewünschte Wirkung zeigt.

 

Herr Faasch informiert, dass der Preisunterschied beim Kauf neuer Masten mit und ohne Beschichtung und je nach Höhe der Masten bei 13 % bzw. 26 % liegt.

Der jetzt genutzte Hersteller wurde gewählt, weil die patentierte Konstruktion eine Korrosion verhindert und die Masten so eine längere Lebensdauer haben.

 

Herr Miseler und Herr Schröder sind der Auffassung, dass die Stadt bei Nichterbringung der Leistung eine Nachbesserung verlangen oder den Zuschlag zurückverlangen kann.

Herr Faasch stimmt zu, dass die mangelhafte Funktionalität zu reklamieren ist, der Hersteller aber argumentiert, dass die Zusatzfunktion nicht gekauft werden muss. Er betont, dass die Anti-Sticker-Folie auf Verkehrszeichen wohl besser funktioniert.  

 

Herr Bogusch geht davon aus, dass die Funktionalität auch von der Art der Aufkleber abhängt.

 

Auf Nachfrage bestätigt Herr Faasch, dass die Änderung nur die Lichtmasten betreffen würde. 

 

Herr Faasch sagt zu, sich noch einmal mit dem jetzigen Hersteller ins Benehmen zu setzen, da dieser den besten Korrosionsschutz bietet. Eine Alternative wäre ein Hersteller, der GFK-Masten produziert. Diese sind grundlegend teurer, bieten aber eventuell andere Möglichkeiten der Beschichtung.

 

Herr Pieper erkundigt sich, ob es diesbezüglich einen Austausch mit anderen Gemeinden gibt.

 

Herr Bogusch verneint einen Austausch mit anderen Städten. Seiner Auffassung nach muss ein Abrücken von der Nutzung der jetzigen Beschichtung nicht bedeuten, dass die Beschichtung nicht wieder zum Einsatz kommt, wenn sie besser funktioniert.

 

Herr Faasch geht von 100 Lichtmasten aus, die jährlich neu gesetzt werden.

 

Herr Stuhr vermutet, dass nach dem Entfernen der Aufkleber von den beschichteten Masten auch die Beschichtung entfernt bzw. beschädigt ist und sich ein zweiter Aufkleber noch schwerer lösen lässt.

Er spricht sich dafür aus, eine „Teststrecke“ bestehend aus unterschiedlichen Masten einzurichten und dann zu schauen, welches Produkt die Anforderungen am besten erfüllt.

 

Herr Peters fasst zusammen, dass der Ausschuss empfiehlt, von dem Beschluss die Lichtmasten betreffend, solange abzuweichen, bis eine Beschichtung oder ein Mast-Modell gefunden ist, welches die Vorgaben erfüllt.

 

Herr Peters stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Die Ausschussmitglieder folgen dem Antrag einstimmig.

 

Da es keinen weiteren Redebedarf gibt schließt Herr Peters den Tagesordnungspunkt. 


Abstimmung: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen