Herr Bogusch geht zu Beginn auf den zu Grunde liegenden Beschluss ein. 

 

Die Verwaltung hat sich grundsätzlich mit der Frage beschäftigt, wo es sinnvoll ist, Rotmarkierungen aufzubringen, um auf den Radverkehr hinzuweisen.

Bei Radfahrstreifen ist eine durchgängige Rotmarkierung zulässig, auf Schutzstreifen kann dies nur punktuell erfolgen.

 

Herr Bogusch verweist auf die Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring, bei der die Stellen markiert sind, wo beim Abbiegen der parallel verlaufende Schutzstreifen gekreuzt wird. Bis auf eine Kreuzung (Carl-Heydemann-Ring / Alte Richtenberger Straße) sind alle anderen entsprechend markiert. Die Markierung bei der noch fehlenden Kreuzung wird nachgeholt.

 

Im Hinblick auf die Kosten hält die Verwaltung es für unverhältnismäßig, Fahrradstraßen durchweg rot zu markieren. Hier sind Rotmarkierungen im Kreuzungsbereich vorhanden. Die Markierungen werden dort vorgenommen, wo deutlich werden muss, dass der Radfahrende vor dem Autofahrenden Vorrang hat.

 

Aus Sicht von Herrn Borbe wird das Verhalten der Fahrradfahrenden aggressiver und provokativer.

Herr Bogusch bestätigt das Rechtsfahrgebot und auch, dass er beobachtet hat, dass die Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden.

 

Herr Miseler zeigt sich mit der Beantwortung zufrieden. Der Präsident wird über das Prüfergebnis informiert.

 

 

Herr Haack schließt den Tagesordnungspunkt.